Schenkungssteuer Freibetrag, Berechnung und mehr

Schenkungssteuer Freibetrag, Berechnung und mehr

Vielen Eltern und Großeltern ist es wichtig, den eigenen Kindern oder Enkeln einen Teil ihres Vermögens durch eine Schenkung zu hinterlassen. Dabei stellen sich mehrere Fragen rund um Schenkung, Freibetrag und Steuern. Wie hoch die Schenkungssteuer ist und wie es ganz ohne Steuern funktioniert, erfährst du in diesem Artikel. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Je nach Größe der Schenkung können Steuern anfallen
  • Für die Berechnung werden unterschiedliche Steuerklassen verwendet, die nach Verwandtschaftsgrad eingeteilt werden
  • Mit guter Planung ist es möglich, Schenkungssteuer zu sparen oder gar nicht erst zahlen zu müssen

Schenkungssteuer – Was ist das?

Eine Schenkung ist per Gesetz eine lebzeitliche und unentgeltliche Übertragung von Vermögen. In Deutschland fällt hierfür eine Steuer an, die sogenannte Schenkungssteuer. Fällig wird sie, wenn die Erbschaftssteuer nicht anfällt. Dafür müssen die gegebenen Freibeträge überschritten werden. Wichtig zur Berechnung ist dabei die Berücksichtigung des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Schenkendem und Beschenktem. 

Erbschaftssteuer vs. Schenkungssteuer: Wo liegt der Unterschied?

Die Erbschaftssteuer bezieht sich auf eine Erbfolge, nachdem eine Person verstorben ist. Schenkungen werden noch während der Lebzeiten der entsprechenden Personen vollzogen und sind somit eine Art vorweggenommenes Erbe. 

Zum größten Teil ähneln sich die beiden Steuern jedoch stark im Hinblick auf Abgabe und Freibeträge. Trotzdem gibt es ein paar Unterschiede zu beachten:

  • Für Ehe- und Lebenspartner ist bei einer Schenkung selbstgenutztes Wohneigentum steuerfrei. Für Kinder oder Enkel ist dies nicht der Fall. 
  • Auch die Einteilung der Steuerklassen variiert bei Schenkungen und Erbschaften. Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sind bei Schenkungen der Steuerklasse II eingeteilt, bei Erbschaften allerdings der Steuerklasse I. 
  • Die Freibeträge der Erbschaftssteuer können nur einmalig abgeschöpft werden. Freibeträge bei Schenkungen können alle 10 Jahre ausgenutzt werden.
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Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Diese Frage ist nicht nur wichtig für Menschen, die sich überlegen, eine Schenkung zu vollziehen. Auch zukünftige Erben beschäftigen sich mit diesem Thema, um eventuell Steuern zu sparen. Die Antwort liegt im Paragraph 15 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes. 

Gut zu wissen:

Bei der Berechnung der Freibeträge ist der Verwandtschaftsgrad aller Beteiligten maßgeblich. Der Verwandtschaftsgrad hängt eng mit der zugeteilten Steuerklasse zusammen. Die Einteilung in die Steuerklasse erfolgt in drei Stufen. Steuerklasse I ist mit den höchsten Freibeträgen und den niedrigsten Steuersätzen verbunden. Umgekehrt bietet Steuerklasse III die ungünstigsten Bedingungen. 

Schenkungssteuer Freibetrag – Einteilung in Steuerklassen

  • Steuerklasse I: Unter diese Steuerklasse fallen Ehepartner, Kinder und Enkel. Sie profitieren vom niedrigsten Steuersatz. Im Vergleich zu den anderen haben sie auch hohe Freibeträge. 
  • Steuerklasse II: Eltern, Voreltern, Geschwister, geschiedene Ehepartner und angeheiratete Eltern und Kinder fallen in diese Kategorie. 
  • Steuerklasse III: Alle übrigen Verhältnisse fallen in die Steuerklasse III. Dazu gehören Cousinen und Cousins, Tanten, Onkel und unverheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner. 

Folgende Tabelle bietet dir einen Überblick über die entsprechenden Verwandtschaftsverhältnisse, zugeteilte Steuerklassen und den Freibetrag. 

SteuerklasseGeltender Freibetrag (in Euro)
Ehegatten und eingetragene LebenspartnerI500.000
Kinder und StiefkinderI400.000 
Enkel, deren Eltern bereits verstorben sindI400.000
Enkel, deren Eltern noch lebenI200.000 
UrenkelI100.000 
Eltern und GroßelternII20.000 
Geschwister, Nichten und NeffenII20.000 
Stiefeltern, Schwiegerkinder und SchwiegerelternII20.000 
Geschiedene Ehegatten und getrennte LebenspartnerII20.000 
Andere ErbenIII20.000 

So kannst du bei der Schenkung sparen

Es gibt ein paar Tricks, die bei Schenkungen beachtet werden sollten. Auf diese Weise können Steuern gespart werden und es bleibt dem Beschenkten mehr vom verschenkten Vermögen übrig. 

Schenkung über größere Zeiträume verteilen

Je nach zugeteilter Steuerklasse und Höhe des zu verschenkenden Vermögens, kann die Höhe der Steuern stark variieren. Eine besonders gute Möglichkeit ist die Verteilung der Schenkungen auf einen großen Zeitraum, da die Freibeträge bei Schenkungen mehrmals genutzt werden können. Alle 10 Jahre ist es wieder möglich, den Freibetrag auszuschöpfen und je nach Höhe der Summe, beispielsweise seinen Kindern, steuerfrei Vermögen zu schenken. 

Indirekte Schenkung

Eine Schenkung kann auch über eine Art Zwischenstation den Beschenkten erreichen. Der Schenkende kann mehrere Personen beschenken und die Freibeträge ausnutzen. Die Beschenkten wiederum schenken alles weiter an eine einzige Person. Der Beschenkte erhält also eine große Summe, muss aber keine Schenkungssteuer zahlen. Diese Möglichkeit wird Kettenschenkung genannt. 

Geschenke zu besonderen Anlässen

Eine weitere Möglichkeit für Schenkungen sind sogenannte Gelegenheitsgeschenke. Diese umfasst alle Schenkungen, die aufgrund besonderer Anlässe zu erwarten sind. Wie hoch diese ausfallen dürfen, hängt vom Geschenk und dessen Wert ab. Um mithilfe von Gelegenheitsgeschenken zu sparen, sollte also bis zu einem speziellen Anlass gewartet werden. Zudem sollten die Geschenke in einem angemessenen Rahmen bleiben. 

Zu folgenden Anlässen können Gelegenheitsgeschenke gemacht werden:

  • Geburtstag
  • Hochzeit
  • Jubiläum
  • Examen
  • Abitur
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Das musst du bei der steuerpflichtigen Schenkung beachten

Beim Einreichen von steuerpflichtigen Schenkungen gibt es eine wichtige Frist, die eingehalten werden muss. Innerhalb von drei Monaten muss die Schenkung beim Finanzamt gemeldet werden. Dazu reicht ein formloses Schreiben mit allen benötigten Daten:

  • Wichtige persönliche Daten wie Vor- und Nachname, Identifikationsnummer, Wohnort des Schenkenden und Beschenkten und Beruf
  • Daten rund um das beschenkte Objekte wie Wert oder Art des Gegenstandes
  • Zeitpunkt der Schenkung
  • Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem 
  • Rechtsgrund des Erwerbs (Schenkung)
  • Frühere Schenkungen des Schenkenden an den Beschenkten

Stellt das Finanzamt nun fest, dass eine Steuer gezahlt werden muss, erhältst du einen speziellen Vordruck über die Schenkungsteuererklärung. Wenn du diesen notariell oder gerichtlich beurkunden lässt, ist es nicht mehr nötig, das Finanzamt zu kontaktieren. Gericht oder Notar geben die benötigten Daten selbstständig weiter.  

Schenkung vs. Erbschaft: Was lohnt sich eher?

Wenn der Zeitpunkt der Übergabe keine Rolle spielt, kann es rein aus steuerlicher Sicht lohnenswert sein, mehrmals die Freibeträge in Anspruch zu nehmen. Über mehrere Jahrzehnte können so auch größere Summen an Nachkommen und Verwandte weitergegeben werden, ohne Steuern bezahlen zu müssen. 

Auch berücksichtigt werden sollten Pflichtteilansprüche bei beispielsweise nahen Verwandten. Unabhängig von vorhandenen Testamenten fallen diese Ansprüche nach einer bestimmten, festgelegten Reihenfolge an. Wer stattdessen zu Lebzeiten Schenkungen durchführt, kann dabei den Pflichtteilanspruch reduzieren. 

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Fazit: Schenkungssteuer Freibetrag – Das solltest du beachten

Wichtig für die Berechnung der Schenkungssteuer ist das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem und die Höhe der Schenkung. Mithilfe des Verwandtschaftsgrades erfolgt die Einteilung in eine von drei Steuerklassen, die Auskunft gibt über die Freibeträge, die in Anspruch genommen werden können. 

Wer eine Schenkung vergeben möchte, sollte unterschiedliche Aspekte beachten, um Steuern zu sparen. Somit ist es anders als bei der Erbschaftssteuer bei der Schenkungssteuer möglich, mehrmals die Freibeträge auszuschöpfen. Dies ist alle 10 Jahre der Fall.

Auch sind indirekte Schenkungen durch eine sogenannte Kettenschenkung möglich. Auf diese Weise können legal auch größere Summen ohne Steuern durch mehrmaliges Verschenken verteilt werden. Auch Gelegenheitsschenkungen in einem angemessenen Rahmen können zu Anlässen wie Abitur, Geburtstag, Hochzeit oder Ähnlichem gemacht werden. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Schenkungssteuer

Über unseren Autor

Aleks Bleck ist das Gesicht von Northern Finance und war schon mit 18 Jahren Aktionär, Kreditgeber und ETF-Investor. Sein Fokus liegt dabei auf P2P-Krediten und passiven ETFs. Aleks hat Northern Finance 2017 während seines BWL-Studiums in Lüneburg gegründet.

Den YouTube-Kanal baute er neben seiner Haupttätigkeit im Investment- und Corporate Banking auf, bevor er sich dann letztendlich Vollzeit auf Northern Finance fokussierte.

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