Wenn an der Börse gehandelt wird, können damit nicht nur Gewinne gemacht werden. Sollte es zu Verlusten kommen, kannst du diese verrechnen und dir somit Steuern und Geld sparen. Wir geben dir einen Überblick, wie das funktioniert und was du beachten musst, wenn du deine Steuererklärung ausfüllst.
Das Wichtigste in Kürze:
- Auf Gewinne durch Wertpapierhandel fällt die sogenannte Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent an
- Es gibt einen Weg, Steuern zu sparen: Verluste und Gewinne werden miteinander verrechnet
- Beachtet werden sollte die Unterscheidung in verschiedene Verlusttöpfe
- Für Ehepaare oder Menschen mit Depots bei unterschiedlichen Banken oder Online-Brokern gibt es zusätzliche Besonderheiten
Steuerliche Verluste verrechnen
Es gibt immer mehr jüngere Anleger, die ETFs, Aktien oder Investmentfonds für sich entdecken und sich an der Rendite erfreuen. Abgezogen von dieser Rendite wird die Steuer. Allerdings kann es auch zu Verlusten kommen, wenn an der Börse gehandelt wird. Für solche Fälle gibt es einen Weg, Steuern und damit Geld zu sparen.
Steuern auf Gewinne zu zahlen ist relativ leicht und funktioniert über die Abgeltungssteuer, die grundsätzlich 25 Prozent beträgt. Unterschiede können auftreten bei Steuern wie Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag. Die Abgeltungssteuer gehört zu den Quellensteuern, was bedeutet, dass sie direkt in der Quelle, also im Wertpapierdepot, abgeschöpft wird. Hierzu musst du keine Unterlagen ausfüllen oder sonstiges, deine Bank oder Depotverwaltung übernimmt dies.
Wichtig ist, dass generell nur Gewinne versteuert werden. Mögliche Verluste werden nicht mit einberechnet. Verluste durch Aktien und andere Wertpapiere werden getrennt verrechnet. Dazu gibt es unterschiedliche Verlusttöpfe, einen für Aktien, einen unter dem Begriff “Sonstiges” und einen dritten, auf den wir später genauer eingehen.

- über 50 Handelsplätze weltweit verfügbar
- 3,90 € Ordergebühren pro Kauf oder Verkauf
- 50 € Bonus bei Depoteröffnung
Diese unterschiedlichen Verlusttöpfe gibt es
Anfangs kann die steuerliche Berechnung von Gewinnen und Verlusten rund um Wertpapiere unübersichtlich sein. Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Verlusttöpfe, auf die wir hier genauer eingehen.
Verlusttopf für Aktien
Im Verlusttopf “Aktien” werden Gewinne und Verluste miteinander verrechnet, da nur für Gewinne Steuern anfallen. Es ist wichtig zu wissen, dass Verluste aus Handel mit Aktien ausschließlich mit Gewinnen aus Aktien-Trades verrechnet werden. Bei Gewinnen aus dem Handel mit Aktien ist das anders, diese können auch mit Verlusten aus unterschiedlichen Kapitalerträgen verrechnet werden, wofür der Aktienverlustverrechnungstopf allerdings leer sein muss.
Quellensteuertopf
Der Quellensteuertopf unterscheidet sich von den beiden anderen Verlusttöpfen. Er dient dazu, anrechenbare Quellensteuer aus dem Ausland in Bezug auf Kapitalanlagen aufzuzeigen. Dies ist nur der Fall, wenn diese nicht auf die Abgeltungssteuer in Deutschland angerechnet werden konnten.
Verlusttopf für Sonstiges
In den Verlusttopf “Sonstiges” fallen alle anderen Erträge und Verluste. Kursgewinne aus Aktien gehören nicht hier rein, allerdings gehören beispielsweise Stückzinsen von Anleihen, ETFs, Dividenden oder andere Fonds dazu.
Zuerst werden alle positiven Erträge in den Verlusttöpfen Aktien und Sonstiges verrechnet. Anschließend wird der Freibetrag abgezogen. Im nächsten Schritt wird die Summe um die Quellensteuer bereinigt und nun bleibt der Betrag, der in die Steuertöpfe Aktien und Sonstiges fließt.
Termingeschäfte
Im Jahr 2022 kam es zu juristischen Erneuerungen rund um das Thema Verlustverrechnungstopf. Du solltest wissen, dass seit Januar desselben Jahres Verluste aus Termingeschäften nicht mehr im Verlusttopf verrechnet werden. Stattdessen muss jeder Anleger diese selbst in der Jahressteuerbescheinigung angeben, die Investoren müssen selbst aktiv werden. Die eigentliche Verrechnung von Termingeschäften erfolgt also über die Steuererklärung und unterliegt somit dem individuellen Steuersatz.
Verlusttöpfe – Das musst du beachten
Neben der grundsätzlichen Einteilung gibt es einige andere Aspekte, die du beachten solltest. Hierzu zählen beispielsweise der Umgang der Verlustverrechnung für verheiratete Paare, wichtige Fristen und der Freistellungsauftrag.
Verlustverrechnung für Ehepaare
Wenn Ehepaare Einzeldepots oder Einzelkontos bei einer Bank haben, ist eine gemeinsame Verlustverrechnung möglich. Dazu muss das Ehepaar einen gemeinsamen Freistellungsauftrag beantragen. Sollte der Termin hierzu verpasst worden sein, kann noch die Abgabe der Steuererklärung helfen.
Depots bei verschiedenen Banken
Wenn Investoren Depots bei unterschiedlichen Banken oder Online-Brokern haben, ist eine Besonderheit zu beachten. Auch hier ist es möglich, die Verlustverrechnung zu beantragen. Allerdings muss hierzu die “KAP”-Anlage in der Steuererklärung mit ausgefüllt werden. Somit ist es dem Finanzamt möglich, die bescheinigten Verluste zu verrechnen.

- Höchste Sicherheit - Sparkasse als Anbieter
- 6 Monate Flatrate für 3,99 Euro pro Order
Frist bedenken
Eine wichtige Frist ist der 15. Dezember. Wie bereits erwähnt kann es vorkommen, dass Anleger Verluste und Gewinne durch Wertpapiere bei unterschiedlichen Kreditinstituten haben. Bei der Ausfüllung der Steuererklärung sollte hier die Anlage “KAP” beachtet und zusätzlich ausgefüllt werden. Dabei ist die bereits genannte Frist zu bedenken.
Freistellungsauftrag
Wichtig ist der sogenannte Freistellungsauftrag, der noch vor der Abgeltungssteuer abgezogen wird. Derzeit beträgt er 801 Euro. Anleger sollten sich diesen einrichten, um sich Steuern zu sparen. Freistellungsauftrag bedeutet, dass auf Erträge aus Kapitalanlagen in dieser Höhe keine Steuern zu zahlen sind.
Achtung:
Ab 2023 steigt der Freistellungsauftrag auf 1.000 Euro, bei Verheirateten insgesamt auf 2.000 Euro.
Fazit: Verlusttöpfe – Berechnung für die Steuererklärung
Jeder, der Gewinne durch Wertpapiere macht, muss diese versteuern lassen. Dabei werden realisierte Verluste mit Gewinnen entgegengerechnet, die durch andere Wertpapiergeschäfte entstanden sind. Die Verrechnung dieser liefert den Betrag, auf den die Abgeltungssteuer anfällt. Anleger sollten daran denken, den Freistellungsauftrag zu beantragen. Dieser wird im Jahre 2023 erhöht von 801 Euro auf 1.000 Euro.
Auch wichtig ist die Unterscheidung der beiden Verlusttöpfe “Aktien” und “Sonstiges”. In Letzteren fallen Dividenden, ETFs oder Beiträge aus Anleihen. Wer Depots bei mehreren Online-Brokern oder Banken hat, muss zusätzlich die Anlage “KAP” bei der Steuererklärung mit angeben, damit das Finanzamt auch andere Verluste mit einberechnen kann.

- Höchste Sicherheit - Sparkasse als Anbieter
- 6 Monate Flatrate für 3,99 Euro pro Order
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Verlusttöpfe
Es gibt zwei unterschiedliche Verlusttöpfe: Der erste ist der Aktientopf, in dem realisierte Verluste aus dem Handel mit Aktien eingerechnet werden. In den Verlusttopf “Sonstiges” fallen beispielsweise Dividenden, ETFs oder Beträge aus Anleihen.
Institute, die Depots anbieten, unterscheiden für ihre Kunden unterschiedliche Verlusttöpfe. Hier werden Verluste aus beispielsweise Aktiengeschäften oder ETFs registriert.
Für die Gültigkeit von Verlusttöpfen gibt es keine Begrenzung. Sie sind gültig, bis das Volumen mit dem betreffenden Gewinntopf verrechnet ist. Eine Ausnahme bietet die Einreichung einer Verlustbescheinigung beim Finanzamt. Anschließend wird der Verlusttopf auf null gesetzt.
Bei der Verrechnung von Verlusten aus dem Verlusttopf “Aktien”, werden diese nur mit Gewinnen aus dem Gewinntopf “Aktien” verrechnet. Andere Formen von Aktiengewinnen können auch mit dem Verlusttopf “Sonstiges” verrechnet werden.
Grundsätzlich führen Depots von Instituten zwei unterschiedliche Verlustverrechnungstöpfe. Es gibt den Verlusttopf “Aktien” und den Verlusttopf “Sonstiges”. Diese werden zusammengerechnet mit den jeweiligen Gewinntöpfen. Anschließend wird die Kapitalertragsteuer angesetzt.
Wer Gewinne mithilfe von Wertpapieren durch sein Vermögen macht, muss gemäß dem Einkommensteuergesetz eine Kapitalertragssteuer zahlen. Diese beträgt 25 Prozent. Je nach Person können Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzukommen. Der Freistellungsauftrag wird 2023 erhöht und beträgt dann 1.000 Euro. Sobald dieser eingereicht ist, gilt er für das Steuerjahr, also ab dem 1. Januar für das bereits eingereichte Jahr.

- Lerne, wie du ein Portfolio erstellst, das zu dir passt und hohe Renditen liefert
- Der schnelle und effiziente Weg zu (mehr) passivem Einkommen!
- Nr. 1 Youtuber für P2P-Kredite