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Quellensteuer – So vermeidest du doppelte Steuerzahlungen
Wird eine Steuer direkt an der Quelle einbehalten, dann wird von einer Quellensteuer gesprochen. Besonders für Anleger spielt sie eine wichtige Rolle, denn einige Staaten erheben sie bei Aktien, Fonds und Co. Da auch der deutsche Fiskus profitieren möchte, kann es zu einer doppelten Besteuerung kommen! Hier erfährst, was dahintersteckt und wie du deine Steuerbelastung minimierst.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Quellensteuer wird direkt am Entstehungsort erhoben. Bei Investments im Ausland geschieht dies durch den jeweiligen Staat
- Die deutsche Abgeltungssteuer für Kapitalerträge kommt noch hinzu und kann zu einer doppelten Belastung führen
- Dank Abkommen zwischen Staaten und der Möglichkeit zur Rückforderung der Quellensteuer kannst du sparen
- Der Aufwand kann erheblich sein. Auf Länder mit niedriger/ohne Quellensteuer auszuweichen, ist daher oft besser
Was ist die Quellensteuer?
Der Begriff Quellensteuer kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Steuer direkt am Entstehungsort, also „an der Quelle“, erhoben wird. Das bekannteste Beispiel: Investments in ausländische Aktien, Fonds, ETFs und andere Anlageprodukte. Erzielen wir Gewinne durch den Handel, Zinsen oder Dividendenzahlungen, verlangen die jeweiligen Staaten in der Regel ihren Anteil.
Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, profitiert von einem Freibetrag von 1.000 Euro. Für höhere Einnahmen musst du zusätzlich eine Kapitalertragssteuer von 25 Prozent, plus dem Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer zahlen. Unsere Gewinne aus Investments im Ausland müssen also im schlimmsten Fall zweimal versteuert werden: einmal in Heimatstaat des Wertpapiers/Finanzprodukts und einmal in Deutschland!
Gut zu wissen:
„Quellensteuer“ ist eigentlich ein Begriff für alle Steuern, die am Ursprungsort erhoben werden. In der Praxis ist mit der Bezeichnung aber fast immer die Steuer auf ausländische Investments gemeint.
Die Steuerbelastung fällt dabei, je nach Land, ganz unterschiedlich aus. Es gibt sogar Staaten, die überhaupt keine Quellenabzugssteuer erheben – sie machen es Anlegern besonders einfach, da in diesem Fall nur die deutsche Kapitalertragssteuer zu zahlen ist. Andere Nationen greifen hingegen kräftig zu und können bis zu einem Drittel deines Geldes einbehalten!
Aber keine Sorge: Du musst die doppelte Steuerbelastung nicht einfach so hinnehmen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sie zu mindern oder sogar ganz zu umgehen. Wie und ob das funktioniert, hängt vom jeweiligen Land und der Art des Investments ab.
Wie kannst du die Quellensteuer vermeiden?
Der eleganteste Weg, die doppelte Belastung durch ausländische Quellenabzugssteuer und die deutsche Kapitalertragssteuer zu vermeiden, ist: Gar nicht erst aufkommen lassen! Das gelingt zum Beispiel, in dem du dich gezielt für Investments in Ländern ohne Quellensteuer entscheidest.
Vielleicht hast du dich schon einmal gefragt, warum so viele ETFs in Irland aufgelegt werden? Hier beträgt die Quellenabzugssteuer für EU-Bürger null Prozent. Das heißt: Gewinne aus einem irischen ETF (durch Handel oder Dividende) müssen dort nicht versteuert werden. Für solche Einnahmen fällt nur die deutsche Kapitalertragssteuer an. Das Gleiche gilt natürlich auch für andere Investitionen, wie etwa Aktien, die aus einem null-Prozent-Quellensteuer-Land stammen.
Achtung Falschinformation!
Auf verschiedenen Seiten wird behauptet, Irland würde keine Quellenabzugssteuer erheben – das ist falsch! Durch eine Sonderregel sind EU-Bürger von dieser Quellensteuer lediglich ausgenommen!
Neben Irland erheben zum Beispiel auch diese Länder 0 % Quellenabzugssteuer:
- Großbritannien
- Brasilien
- Frankreich
- Liechtenstein
- Estland
- Australien
Zahlreiche Nationen haben ihre Quellenabzugssteuer an weitere Bedingungen und Regeln geknüpft. So erhebt zum Beispiel Australien nur dann keine Quellenabzugssteuer auf Dividenden, wenn diese aus Gewinnen gezahlt wurde, die bereits vollständig im Land versteuert wurden. Vor allem bei breit diversifizierten Portfolios mit Investments in unterschiedlichen Staaten kann das Ermitteln und Zurückfordern der einzelnen Quellenabzugssteuern daher zu einer echten Mammutaufgabe werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung von ETFs, die eine synthetische Replikation via Swap bieten, wenn in US-Unternehmen investiert werden soll. Denn eine Sonderklausel im Steuerrecht der USA sorgt unter bestimmten Voraussetzungen für eine Befreiung von der Quellenabzugssteuer.
Da ein synthetischer ETF die Wertpapiere nicht selbst hält, sondern lediglich abbildet, kommen wir hier ohne Abzugssteuer davon. Ob ein Fund unter diese Kategorie fällt, ist nicht sofort offensichtlich. Er muss dazu nämlich mit der Regelung 871(m) konform sein. Die ETF-Betreiber sträuben sich jedoch dagegen, diese Informationen zu ihren Produkten zu veröffentlichen.
Quellensteuer reduzieren
Kannst du die Methoden zur Quellensteuer-Vermeidung nicht nutzen, solltest du immerhin versuchen, deine Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten. Neben der Option, in einem Land mit möglichst niedriger Quellenabzugssteuer (idealerweise 0 %) zu investieren, kannst du auch bereits gezahlte Abzugssteuer zurückfordern und deine Belastung so reduzieren.
Dazu kommen Doppelbesteuerungsabkommen zum Einsatz. Diese Vereinbarungen zwischen verschiedenen Nationen helfen Anlegern, ihre Quellensteuer-Belastung zu nachträglich zu minimieren. Das funktioniert so: Investierst du in einem Land, das über ein DBA mit Deutschland verfügt, wird zunächst die Quellenabzugssteuer vor Ort abgezogen. Anschließend kann dein Broker/Bank, die bereits gezahlte Steuer mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnen.
Dabei gibt es eine Obergrenze von 15 % für die Höhe der Quellenabzugssteuer, die du bei einem vorhandenen Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland zahlen musst. Belastungen, die darüber hinaus gehen, kannst du von den Steuerbehörden des jeweiligen Landes zurückfordern – ein aufwendiger Prozess, der sich oft erst bei größeren Summen lohnt.
Wurden deine Dividenden zum Beispiel in Italien mit der örtlichen Quellenabzugssteuer von 26 % belastet, kannst du im Anschluss 11 % zurückfordern, da hier ein Doppelbesteuerungsabkommen über maximal 15 % besteht. Sei jedoch gewarnt: Die italienischen Behörden sind bekannt dafür, dass die Bearbeitung solcher Rückforderungen Jahre dauern kann.
Besonders praktisch sind daher Investments in Ländern, deren Quellensteuer maximal 15 Prozent beträgt und die über Abkommen mit Deutschland verfügen. In diesem Fall ist keine Rückforderung nötig und du kannst die Quellenabzugssteuer auf deine Abgeltungssteuer anrechnen lassen. Zu diesen Ländern zählen zum Beispiel:
- Griechenland (15 %)
- Litauen (15 %)
- Japan (15 %)
- China (10 %)
Die anrechenbaren 15 % der Quellenabzugssteuer werden dann von deiner Abgeltungssteuer abgezogen. Da diese in Deutschland bei 25 % liegt, musst du also nur noch 10 % an dein Finanzamt zahlen (25 Prozent minus der bereits gezahlten 15 Prozent).
Auch die Verwendung von Fonds anstelle von anderen Anlageformen kann helfen, die Abzugssteuer durch Doppelbesteuerungsabkommen gering zu halten. Diese Assetklasse verlor zwar in den letzten Jahren einiges an Beliebtheit an die besten ETFs; in Hinblick auf Quellenabzugssteuer sind sie jedoch weiterhin im Vorteil.
Denn das (aktive) Management eines traditionellen Fonds verfügt über Daten zum Wohnsitz der Anleger. Dadurch können die DBA, die zwischen vielen Staaten bestehen, in Anspruch genommen werden. Die Verwalter des Fonds sorgen für eine korrekte Versteuerung für die jeweiligen Investoren.
ETFs werden hingegen an Börsen gehandelt; hier ist nicht klar, welche der vielen Tausend Anleger aus welchem Land kommen, sodass Steuerabkommen nicht zentral genutzt werden können. Das führt dazu, dass Fonds trotz der höheren Management-Kosten in manchen Fällen eine bessere Rendite als ETFs erwirtschaften können.
Fazit: Die Quellensteuer ist unangenehm, aber oft vermeidbar
Da du in Deutschland von einem Freibetrag von aktuell 1.000 Euro für Kapitalerträge profitierst, kann die ausländische Quellenabzugssteuer besonders ärgerlich sein. Immerhin kommen vor allem Kleinanleger in der Bundesrepublik oft komplett ohne das Zahlen von Abgaben davon – wenn da nicht die verschiedenen Staaten wären, die deine Einnahmen direkt „an der Quelle“ besteuern!
Glücklicherweise kannst du die Quellenabzugssteuer auf mehreren Wegen umgehen. Das Ausweichen auf 0-Prozent-Quellensteuer-Länder wie Irland ist dabei eine besonders beliebte Methode, der zum Beispiel viele ETF-Herausgeber folgen. Bei Investments in US-Titel können swap-basierte ETFs ebenfalls ein lukratives Schlupfloch sein – sie werden von der Quellenabzugssteuer befreit, wenn der jeweilige Fund bestimmte Anforderungen erfüllt.
In vielen Fällen kommen Anleger jedoch nicht um die Quellensteuer herum. Besteht zwischen der jeweiligen Nation und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen, kannst du aber unter Umständen Teile der gezahlten Steuer zurückfordern: Alles, was über 15 % Quellenabzugssteuer hinaus geht, kann dann zurückerlangt werden. Der deutsche Fiskus verrechnet anschließend weitere 10 %, sodass du insgesamt auf die bei uns üblichen Belastungen von 25 % (Kapitalertragssteuer) kommst.
Diese Rückzahlung kann sich bei einigen Staaten sehr lange hinziehen und erheblichen Papierkrieg verursachen. Der Aufwand ist bei manchen Nationen derart groß, dass Anleger ganz auf die Rückforderung verzichten oder lieber ein alternatives Investment wählen. Die Quellenabzugssteuer erzeugt dadurch einiges an Arbeit – und das jedes Jahr! Kein Wunder also, dass Länder ohne diese Belastung oder mit einer unkomplizierten Rückforderungslösung so beliebt sind!
FAQ – Häufige Fragen zur Quellensteuer
Aleks Bleck ist das Gesicht von Northern Finance und war schon mit 18 Jahren Aktionär, Kreditgeber und ETF-Investor. Sein Fokus liegt dabei auf P2P-Krediten und passiven ETFs. Aleks hat Northern Finance 2017 während seines BWL-Studiums in Lüneburg gegründet.
Den YouTube-Kanal baute er neben seiner Haupttätigkeit im Investment- und Corporate Banking auf, bevor er sich dann letztendlich Vollzeit auf Northern Finance fokussierte.
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