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Verlusttöpfe einfach erklärt – So funktioniert die Verrechnung
Wenn an der Börse gehandelt wird, können damit nicht nur Gewinne gemacht werden. Sollte es zu Verlusten kommen, kannst du diese verrechnen und dir somit Steuern und Geld sparen. Wir geben dir einen Überblick, wie das funktioniert und was du beachten musst, wenn du deine Steuererklärung ausfüllst.
Das Wichtigste in Kürze:
- Auf Gewinne durch Wertpapierhandel fällt die sogenannte Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent an
- Es gibt einen Weg, Steuern zu sparen: Verluste und Gewinne werden miteinander verrechnet
- Beachtet werden sollte die Unterscheidung in verschiedene Verlusttöpfe
- Für Ehepaare oder Menschen mit Depots bei unterschiedlichen Banken oder Online-Brokern gibt es zusätzliche Besonderheiten
Verlusttöpfe: Steuerliche Verluste verrechnen
Es gibt immer mehr jüngere Anleger, die ETFs, Aktien oder Investmentfonds für sich entdecken und sich an der Rendite erfreuen. Abgezogen von dieser Rendite wird die Steuer. Allerdings kann es auch zu Verlusten kommen, wenn an der Börse gehandelt wird. Für solche Fälle gibt es einen Weg, Steuern und damit Geld zu sparen.
Steuern auf Gewinne zu zahlen ist relativ leicht und funktioniert über die Abgeltungssteuer, die grundsätzlich 25 Prozent beträgt. Unterschiede können auftreten bei Steuern wie Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag. Die Abgeltungssteuer gehört zu den Quellensteuern, was bedeutet, dass sie direkt in der Quelle, also im Wertpapierdepot, abgeschöpft wird. Hierzu musst du keine Unterlagen ausfüllen oder sonstiges, deine Bank oder Depotverwaltung übernimmt dies.
Wichtig ist, dass generell nur Gewinne versteuert werden. Mögliche Verluste werden nicht mit einberechnet. Verluste durch Aktien und andere Wertpapiere werden getrennt verrechnet. Dazu gibt es unterschiedliche Verlusttöpfe, einen für Aktien, einen unter dem Begriff “Sonstiges” und einen dritten, auf den wir später genauer eingehen.
Welche unterschiedlichen Verlusttöpfe gibt es?
Anfangs kann die steuerliche Berechnung von Gewinnen und Verlusten rund um Wertpapiere unübersichtlich sein. Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Verlusttöpfe, auf die wir hier genauer eingehen.
1. Verlusttopf für Aktien
Im Verlusttopf “Aktien” werden Gewinne und Verluste miteinander verrechnet, da nur für Gewinne Steuern anfallen. Es ist wichtig zu wissen, dass Verluste aus Handel mit Aktien ausschließlich mit Gewinnen aus Aktien-Trades verrechnet werden. Bei Gewinnen aus dem Handel mit Aktien ist das anders, diese können auch mit Verlusten aus unterschiedlichen Kapitalerträgen verrechnet werden, wofür der Aktienverlustverrechnungstopf allerdings leer sein muss.
2. Quellensteuertopf
Der Quellensteuertopf unterscheidet sich von den beiden anderen Verlusttöpfen. Er dient dazu, anrechenbare Quellensteuer aus dem Ausland in Bezug auf Kapitalanlagen aufzuzeigen. Dies ist nur der Fall, wenn diese nicht auf die Abgeltungssteuer in Deutschland angerechnet werden konnten.
3. Verlusttopf für Sonstiges
In den Verlusttopf “Sonstiges” fallen alle anderen Erträge und Verluste. Kursgewinne aus Aktien gehören nicht hier rein, allerdings gehören beispielsweise Stückzinsen von Anleihen, ETFs, Dividenden oder andere Fonds dazu.
Zuerst werden alle positiven Erträge in den Verlusttöpfen Aktien und Sonstiges verrechnet. Anschließend wird der Freibetrag abgezogen. Im nächsten Schritt wird die Summe um die Quellensteuer bereinigt und nun bleibt der Betrag, der in die Steuertöpfe Aktien und Sonstiges fließt.
4. Termingeschäfte
Im Jahr 2022 kam es zu juristischen Erneuerungen rund um das Thema Verlustverrechnungstopf. Du solltest wissen, dass seit Januar desselben Jahres Verluste aus Termingeschäften nicht mehr im Verlusttopf verrechnet werden. Stattdessen muss jeder Anleger diese selbst in der Jahressteuerbescheinigung angeben, die Investoren müssen selbst aktiv werden. Die eigentliche Verrechnung von Termingeschäften erfolgt also über die Steuererklärung und unterliegt somit dem individuellen Steuersatz.
Verlusttöpfe – Das musst du beachten
Neben der grundsätzlichen Einteilung gibt es einige andere Aspekte, die du beachten solltest. Hierzu zählen beispielsweise der Umgang der Verlustverrechnung für verheiratete Paare, wichtige Fristen und der Freistellungsauftrag.
So gehst du vor – Rechnen mit Verlustverrechnungstöpfen (+ Beispiel)
Du weißt nun Bescheid, was Verlusttöpfe überhaupt sind und worauf die in besonderen Situationen achten solltest. Damit du auch bestens Bescheid weißt, wie du genau vorgehst, haben wir dir eine Anleitung zusammengestellt, wie du mit Verlusttöpfen rechnen kannst.
1. Schritt: Berechnung deines Gewinns
Am Ende des Jahres solltest du eine Berechnung deines jährlichen Gewinns angehen. Achte hierbei auf die Quelle deiner Gewinne. Profit aus Aktien ist auch später dem Verlusttopf Aktien zuzurechnen. Wenn du Gewinne aus ETFs oder sonstigen Trades gemacht hast, fallen diese unter den Verlusttopf “Sonstiges”.
Achtung:
Grundlegend gilt, dass du Gewinne aus Aktien auch mit dem Verlusttopf “Aktien” und “Sonstiges” verrechnen kannst. Gewinne aus sonstigen Kapitalgeschäften wie beispielsweise ETFs kannst du allerdings nur mit dem Verlusttopf “Sonstiges” verrechnen.
2. Schritt: Berechnung deiner Verluste
Deine Verluste bzw. die Verlusttöpfe werden automatisch von deinem Broker oder deiner Bank berechnet. Dafür musst du nichts tun und dies geschieht automatisch. Du kannst deine Verlusttöpfe dadurch auch von Depot zu Depot eigenständig übertragen. Zudem besitzen sie eine unbeschränkte Laufzeit – bis sie ausgeschöpft wurden.
3. Schritt: Berechnung des Ertrages
Jetzt musst du nur noch deinen entsprechenden Betrag ausrechnen. Dazu ziehst du die jeweilige Summe aus dem passenden Verlusttopf von deinen Gewinnen ab. Das Ergebnis ist dein Ertrag.
4. Schritt: Beachtung des Freistellungsauftrages
Deinen Ertrag musst du nun in letzter Konstanz mit deinem Freistellungsauftrag verrechnen. Dieser liegt aktuell, wie oben bereits erwähnt, bei 1.000 € (für Ehepartner bei 2.000 €).
Du ziehst diesen Betrag also erneut von deinem errechneten Ertrag ab. Die übrig gebliebene Summe ist dein zu versteuerndes Kapital. Auf dieses fällt bekanntermaßen die Kapitalertragssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer an.
Beispiel zur Berechnung der Verlusttöpfe
Wir nehmen an, wir haben realisierte Aktiengewinnen in Höhe von 500 € in unserem Depot. Durch frühere Aktienverkäufe haben wir zudem Verluste von 200 € und durch einen ETF-Verkauf einen Verlust von 100 €. Unsere Verlusttöpfe sehen also wie folgt aus:
Art des Verlusttopfs | Definition | Summe (im Beispiel) |
Verlusttopf Aktien | Realisierte Kursverluste aus Einzelaktien | 200 € |
Verlusttopf Sonstige | Realisierte Verluste aus ETF, Fonds, Termingeschäfte etc. | 100 € |
Quellensteuertopf | Anrechenbare Quellensteuer | 0 € |
Im darauffolgenden Schritt verrechnen wir die 500 € an Gewinn mit unserem Verlusttopf “Aktien”. Wir ziehen die 200 € also von den 500 € ab. Es bleiben 300 € übrig.
Da aber Aktien auch mit den Verlusten des Verlusttopfs “Sonstiges” verrechnet werden können, ziehen wir die 100 € auch von den 300 € ab. Übrig bleiben 200 €. Hier heißt es nun aufgepasst; würde es sich bei den Gewinnen um Erträge aus zum Beispiel ETFs handeln, müssten wir diese nur mit dem Verlusttopf “Sonstiges” verrechnen.
Im letzten Schritt beachten wir unseren individuellen Freibetrag. Sollte dieser noch nicht ausgeschöpft sein, können wir die entsprechende Summe mit ihm verrechnen. In diesem Falle wäre das Ergebnis unsere Berechnungsgrundlage der Kapitalertragssteuer gewesen. Wenn der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist, sind die 200 € unsere Berechnungsgrundlage.
Wenn wir den oben genannten Fall nehmen, dass unsere Gewinne nur aus ETFs kommen, hätten wir nur die 100 € aus dem Verlusttopf “Sonstiges” abziehen können und hätten eventuell 400 € versteuern müssen.
Tipp:
Diese aufgeführte Rechnung kann genauso gut auch andersherum gemacht werden. Häufig findet man nämlich den Begriff “Steuertopf”. Man geht also davon aus, dass man seinen Gewinn vollumfänglich versteuern müsste. Nun hat man realisierte Verluste und verrechnet diese im nächsten Schritt mit dem Steuertopf “Aktien” oder “Sonstiges”. Darauf folgt dann die Verrechnung des Freibetrags. Lass dich von dem Begriff Steuertopf also nicht verwirren – das Prinzip bleibt dasselbe!
Verlustverrechnung für Ehepaare
Wenn Ehepaare Einzeldepots oder Einzelkontos bei einer Bank haben, ist eine gemeinsame Verlustverrechnung möglich. Dazu muss das Ehepaar einen gemeinsamen Freistellungsauftrag beantragen. Sollte der Termin hierzu verpasst worden sein, kann noch die Abgabe der Steuererklärung helfen.
Depots bei verschiedenen Banken
Wenn Investoren Depots bei unterschiedlichen Banken oder Online-Brokern haben, ist eine Besonderheit zu beachten. Auch hier ist es möglich, die Verlustverrechnung zu beantragen. Allerdings muss hierzu die “KAP”-Anlage in der Steuererklärung mit ausgefüllt werden. Somit ist es dem Finanzamt möglich, die bescheinigten Verluste zu verrechnen.
Frist bedenken
Eine wichtige Frist ist der 15. Dezember. Wie bereits erwähnt kann es vorkommen, dass Anleger Verluste und Gewinne durch Wertpapiere bei unterschiedlichen Kreditinstituten haben. Bei der Ausfüllung der Steuererklärung sollte hier die Anlage “KAP” beachtet und zusätzlich ausgefüllt werden. Dabei ist die bereits genannte Frist zu bedenken.
Freistellungsauftrag
Wichtig ist der sogenannte Freistellungsauftrag, der noch vor der Abgeltungssteuer abgezogen wird. Derzeit beträgt er 801 Euro. Anleger sollten sich diesen einrichten, um sich Steuern zu sparen. Freistellungsauftrag bedeutet, dass auf Erträge aus Kapitalanlagen in dieser Höhe keine Steuern zu zahlen sind.
Achtung:
Ab 2024 steigt der Freistellungsauftrag auf 1.000 Euro, bei Verheirateten insgesamt auf 2.000 Euro.
Fazit: Verlusttöpfe – Berechnung für die Steuererklärung
Jeder, der Gewinne durch Wertpapiere macht, muss diese versteuern lassen. Dabei werden realisierte Verluste mit Gewinnen entgegengerechnet, die durch andere Wertpapiergeschäfte entstanden sind. Die Verrechnung dieser liefert den Betrag, auf den die Abgeltungssteuer anfällt. Anleger sollten daran denken, den Freistellungsauftrag zu beantragen. Dieser wurde im Jahre 2023 erhöht von 801 Euro auf 1.000 Euro.
Auch wichtig ist die Unterscheidung der beiden Verlusttöpfe “Aktien” und “Sonstiges”. In Letzteren fallen Dividenden, ETFs oder Beiträge aus Anleihen. Wer Depots bei mehreren Online-Brokern oder Banken hat, muss zusätzlich die Anlage “KAP” bei der Steuererklärung mit angeben, damit das Finanzamt auch andere Verluste mit einberechnen kann.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Verlusttöpfe
Aleks Bleck ist das Gesicht von Northern Finance und war schon mit 18 Jahren Aktionär, Kreditgeber und ETF-Investor. Sein Fokus liegt dabei auf P2P-Krediten und passiven ETFs. Aleks hat Northern Finance 2017 während seines BWL-Studiums in Lüneburg gegründet.
Den YouTube-Kanal baute er neben seiner Haupttätigkeit im Investment- und Corporate Banking auf, bevor er sich dann letztendlich Vollzeit auf Northern Finance fokussierte.
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