So wirkt sich die Ampel auf deine Finanzen und Vorsorgen aus

So wirkt sich die Ampel auf deine Finanzen und Vorsorgen aus

Die Ampel kommt! Und mit ihr einige Veränderungen für die Finanzen, insbesondere die Altersvorsorge. Die wichtigsten Details aus 177 Seiten Koalitionsvertrag erfährst du in diesem Artikel. 

In diesem Artikel erhältst du Antworten auf folgende Fragen:
    • Was wurde alles im Koalitionsvertrag beschlossen?
    • Welche Auswirkungen hat der Koalitionsvertrag auf mich als Anleger?
    • Warum könnte eine Klage der FDP das Boot ins Schwanken bringen?
    • Und was wurde nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen?

Das Wichtigste vorab

Der vorliegende Koalitionsvertrag, auf den sich die aktuelle Ampelkoalition geeinigt hat, stellt noch keine Gesetze dar, sondern lediglich Pläne, auf die sich SPD, Grüne und FDP in ihren Gesprächen geeinigt haben. Diese Pläne sollen in den nächsten vier Jahren gemeinsam umgesetzt werden. 

Wie in jeder Koalition mussten auch bei der Ampelkoalition vorab Kompromisse eingegangen werden. Einer davon beinhaltete das Thema Steuern, zu denen die Parteien anfangs sehr unterschiedliche Standpunkte vertraten. Denn nach Forderungen von SPD und Grüne, sollten die Steuern stark angehoben werden. Die FDP hingegen verlautbarte zu Beginn eine Steuersenkung. Sehen wir uns das Thema Kompromisse mal genauer an.

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Die Koalition und ihre Kompromisse

Das offensichtlichste Beispiel für einen Kompromiss, auf den sich die Ampelkoalition geeinigt hat, ist der Solidaritätszuschlag – kurz „Soli“. Dieser soll auch unter der neuen Regierung nicht wegfallen, sondern laut Plänen der Ampel weiterhin gezahlt werden und dem Bundeshaushalt so jährlich etwa 10 Milliarden Euro zusätzlich bescheren. 

Das Problem dabei ist, dass der Solidaritätszuschlag von der vergangenen großen Koalition nicht für alle, sondern nur für die meisten abgeschafft wurde. Gutverdiener sollen demnach weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen. Das betrifft aber auch all jene, die Erträge mit Aktien, ETFs, Fonds, P2P-Krediten und anderen Investitionen tätigen, die über die Freibetragsgrenze von 1000 Euro im Jahr hinausgehen. Somit auch der durchschnittliche Angestellte, der in der Regel nicht in die Kategorie des Gutverdieners hineinfällt. 

Die Krux an der Sache: die FDP selbst hat 2020 eine Klage gegen den Solidaritätszuschuss beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Der Anlass dafür war das eingenommene Geld, das seit 2020 nicht mehr solidarisch in die Ost-Bundesländer fließt, sondern seit der Ablauffrist lediglich eine zusätzliche Steuer darstellt. Ohne Sinn und ohne Zweck, außer das Haushaltsbudget der nächsten Regierung um weitere 10 Milliarden Euro zu erhöhen. 

Drei Parteien, ein Risiko

Sollte der Soli nun vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig eingestuft werden stünden der jetzigen Ampelregierung jährlich 10 Milliarden Euro weniger zur Verfügung. Dies ginge möglicherweise so weit, dass der Soli letzten Endes wieder an die Bürger zurückgezahlt werden müsste. 

Ein problematisches Szenario, das den finanziellen Spielraum der Regierung immer enger schnüren würde. Hier liegt also ein beachtliches Risiko, dass die drei Parteien für die Finanzierung ihrer zusätzlichen Pläne eingehen werden. Doch bis auf das potentielle Risiko der Soli-Rückzahlung gibt es keine wesentlichen Änderungen, die sowohl System als auch Bürger stark entlasten würden.  

Was steht denn nun im Koalitionsvertrag?

177 Seiten sind schon recht umfangreich. Damit du dir die Zeit sparst, habe ich dir die wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag zusammengefasst. Schauen wir mal hinein. 

Die Freibetragsgrenze als kleine Entlastung für Anleger

Obwohl die Abgeltungssteuer nicht gesenkt wird, könnten Anleger durch eine Erhöhung der Freibetragsgrenze finanziell ein klein wenig entlastet werden. Dieser soll nämlich von 801 Euro auf 1000 Euro pro Jahr steigen. Nach einem kurzen Blick auf den Inflationsrechner folgt jedoch schnell die Ernüchterung. Rechnet man nämlich den in 2009 eingeführten Freibetrag von 801 Euro auf heute hoch, wird ersichtlich, dass die tatsächliche Erhöhung gerade einmal 79 Euro beträgt. Und da dieser Wert mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht an die Inflation gekoppelt wird und somit über die kommenden Jahre real sinkt, bleibt das Ergebnis schlussendlich unverändert. Ein Nullsummenspiel also.

Die Aktienrente sorgt für Zuversicht 

Die Anpassung des Freibetrags lässt Anleger wohl kaum vor Freude springen. Was jedoch bei manch einem einen kleinen Freudensprung auslösen wird ist die geplante Einführung der AktienrenteDas System der Aktienrente sieht vor, dass ein Teil der Einzahlungen in die gesetzliche Rente von einem öffentlich-rechtlichen Fonds in Aktien investiert wird. Ganz nach schwedischem Vorbild. Dazu habe ich in meinem letzten Artikel ausführlich berichtet. Erfahre hier mehr darüber. 

Das Versprechen der Einlagenversicherung

Die Einlagenversicherung ist das Versprechen der jeweiligen Staaten, wie Deutschland aber auch Portugal, Rumänien oder Litauen, Einlagen in der Bank ihres Landes bis 100.000 Euro für jeden Bürger zu garantieren. Diese Einlagensicherung ist natürlich nur so gut wie der Staat, der sie garantiert – und dessen Bonität. Hier wird Deutschland wohl eine Haftung für andere EU-Staaten ausbauen:

„Im Rahmen eines umfassenden Gesamtpakets zum Finanzbinnenmarkt sind wir deshalb bereit, eine europäische Rückversicherung für nationale Einlagensicherungssysteme zu schaffen, die bei den Beiträgen strikt nach Risiko differenziert“.

Die Beiträge dieser Rückversicherung sollen sich nach dem Risiko richten, wodurch u.a. griechische Banken mehr zahlen würden als deutsche. Da die Rückversicherung nun aber doch gegründet werden soll, nimmt Deutschland bereits zu diesem Zeitpunkt zusätzliche Risiken auf sich und könnte erneut für griechische schulden haften.

Das Auslaufmodell Riester-Rente?

Eine weitere Maßnahme betrifft die noch bestehende private Altersvorsorge, die Riester-Rente. Diese soll gegebenenfalls durch die Aktienrente ersetzt werden. Gleichzeitig steht im Koalitionsvertrag dazu folgendes Zitat: 

„Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge.“

Mal sehen, was diese privaten Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester eigentlich sein könnten und wie diese konkret aussehen werden, wenn die Regierung erst einmal im Amt ist. Denn bei der aktuellen Riester-Rente entstehen meistens hohe Kosten bei mageren Renditen, da der Garantiezins – vor allem bei den derzeitigen Nullzinsen – seit Jahren nur noch sinkt. Das macht das Produkt trotz hoher Förderung durch den Staat immer unattraktiver. 

Das muss man sich einmal vorstellen: Aktuell werden nur noch garantierte Zinsen von 0,25% für neue Verträge geboten! Klingt nach einem schlechten Scherz, ist es aber nicht. Zum Vergleich, die derzeitige Inflation beträgt mehr als 4%. Laufende Verträge sollen dennoch Bestandsschutz genießen, sofern man diese auch behalten möchte (was sich immer noch lohnen könnte).

Stärkung für die betriebliche Altersvorsorge

Unter der Ampelkoalition soll die betriebliche Altersvorsorge aufgerüstet werden, unter anderem „durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen“. Was bedeutet das konkret? Auf diese Frage antwortet der Lobbyverband der deutschen Versicherer (GDV), dass z.B. die Kapitalgarantie bei manchen Produkten entfallen kann, wenn man das möchte, und somit mehr in Aktien investiert wird. Mehr Rendite soll nun scheinbar mit mehr Möglichkeiten bei der Geldanlage gewährleistet werden.

Von den Änderungen betroffen sind auch alle neuen Selbständigen in Deutschland. Diese haben nun nicht mehr die Möglichkeit, sich für oder gegen eine Altersvorsorge zu stimmen, sondern sind dazu verpflichtet eine private oder gesetzliche Altersvorsorge abzuschließen. Das war nebenbei eine langjährige Forderung der SPD.

Wovon sind Selbständigen noch betroffen?

Neben der Pflicht zur Altersvorsorge sollen Selbständige so lange wie benötigt die Überbrückungshilfe „III Plus“ erhalten. Zusätzlich soll auch noch die „Flexi-Rente“ für alle eingeführt werden, bei der jedoch noch nicht viel feststeht, aber:

“Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir in einen gesellschaftlichen Dialogprozess darüber eintreten, wie Wünsche nach einem längeren Verbleib im Arbeitsleben einfacher verwirklicht werden können und dabei insbesondere einen flexiblen Renteneintritt nach skandinavischem Vorbild und die Situation besonders belasteter Berufsgruppen in die Diskussion mit einbeziehen.“

Aufgepasst! Wer also bald in Rente gehen will, sollte diese Diskussion genau mitverfolgen. Nicht, dass sich dieser Plan unerwartet um ein paar Jahre nach hinten verschiebt.

Was steht denn alles NICHT im Koalitionsvertrag?

Das Wichtigste aus dem Koalitionsvertrag kennen wir jetzt, aber was steht denn alles nicht drinnen? Nun, während die FDP keine Steuersenkungen durchsetzen konnte, so konnte sie doch einige wichtige Steuersenkungen verhindern, die vor allem Anleger überproportional betroffen hätten. Werfen wir mal einen Blick auf die unterschiedlichen Steuern. 

Die Vermögenssteuer

Zwei der drei Parteien – nämlich SPD und Grüne – sprachen sich für die Versteuerung des Vermögens aus. Dabei wurde vonseiten der Grünen im Wahlprogramm eine Vermögensgrenze von 2 Mio. Euro definiert (mit Ausnahmen für Betriebsvermögen). 

Bei Überschreiten dieser Grenze soll laut Forderung jährlich 1% des Vermögens an den Staat fließen. Eine Belastung von stolzen 20.000 Euro pro Jahr, zusätzlich zu den bereits zu zahlenden Steuern für Gewinn und co. Diese Steuer wäre natürlich auch während Krisen zu zahlen. Und während einer Krise zu gegebenenfalls katastrophalen Kursen verkaufen zu müssen ist, sachte formuliert, eine ganz schlechte Idee! 

Die Finanztransaktionssteuer

Auch die Finanztransaktionssteuer hat es nicht mit in den Koalitionsvertrag geschafft. Eine Steuer, die unter Olaf Scholz als Finanzminister gefordert wurde und zu einer Besteuerung von jeder Transaktion an der Börse führen sollte. So hätten Anleger bei ihrem monatlichen ETF-Sparplan höhere Abgaben zahlen müssen, um „vermeintliche Spekulationen zu unterbinden“. Diese Steuer hätte laut Scholz explizit Derivate ausgenommen und damit genau das, was das eigentliche Problem ist. Der durchschnittliche Sparer hingegen, hätte diese Steuer sehr wohl zahlen müssen – auch wenn sie nur privat für die Altersvorsorge angelegt worden wäre. Wie man dieses Vorhaben Sparenden schmackhaft macht bleibt fraglich. 

Die Besteuerung nach Staatsangehörigkeit

Was in den USA bereits gang und gäbe ist, wollten die Grünen nun auch in Deutschland umsetzen – eine Besteuerung auf die Staatsangehörigkeit. Dadurch würden im Ausland lebende Deutsche weiterhin Steuern an den deutschen Staat zahlen, obwohl sie nicht mehr dort leben. Die FDP kritisierte dieses Vorhaben im Wahlkampf als „billigen Steuernationalismus“ und meinte weiter: 

„Man zahlt dort Steuern, wo man arbeitet – nicht dort, wo man seinen Pass her hat“

Darüber hinaus würde diese Regelung nach Einschätzung vieler Experten gegen EU-Recht und die Freizügigkeit innerhalb Europas verstoßen.

Fazit: Eine Ampelkoalition fordert Kompromisse bei den Finanzen und Vorsorgen

Hat die neue Ampelkoalition nun genug angepackt oder bestehen weiterhin zu große Lücken im Koalitionsvertrag? Dazu gibt es sicherlich unterschiedliche Ansichten. Eines steht jedoch fest: die Ampelkoalition kommt – und mit ihr auch Veränderungen für die Finanzen. Es gilt also weiterhin die Geschehnisse genau zu beobachten und zur richtigen Zeit richtig zu handeln.

Über unseren Autor

Aleks Bleck ist das Gesicht von Northern Finance und war schon mit 18 Jahren Aktionär, Kreditgeber und ETF-Investor. Sein Fokus liegt dabei auf P2P-Krediten und passiven ETFs. Aleks hat Northern Finance 2017 während seines BWL-Studiums in Lüneburg gegründet.

Den YouTube-Kanal baute er neben seiner Haupttätigkeit im Investment- und Corporate Banking auf, bevor er sich dann letztendlich Vollzeit auf Northern Finance fokussierte.

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