Das Thema Steuern wirkt oft langweilig und komplex. Zusätzlich dazu kam es im Jahr 2018 zu einer Gesetzesänderung, die sich auf Steuern auf Exchange Traded Funds auswirkt. Möglicherweise versuchst du gerade, dir einen Überblick über das Thema zu verschaffen. Wir zeigen dir leicht und verständlich, wie genau die Besteuerung von ETFs funktioniert, was Teilfreistellung ETF bedeutet und was du tun kannst, um weniger Steuern zahlen zu müssen!
Das Wichtigste in Kürze:
- Erfahre, welche Steuern du zahlen musst, wenn du deine Exchange Traded Funds verkaufst
- Teilfreistellung ETF: Diesen Anteil an deinem Fonds musst du versteuern
- Errichte einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder deinem Broker, um jährlich 1.000 Euro Gewinne steuerfrei zu erhalten
- Wir zeigen dir, was du in deiner Steuererklärung beachten musst
Welche Steuern werden bei ETFs fällig?
Du möchtest ein passives Einkommen aufbauen und hast angefangen, in Exchange Traded Funds zu investieren. Doch plötzlich fragst du dich, welche Steuern anfallen und wie du diese bezahlen kannst?
Steuern werden fällig, wenn du deine Exchange Traded Funds mit Gewinn verkaufst. Hast du eine ausschüttende Variante, zahlst du schon vorher Steuern, wenn dir Dividenden ausgezahlt werden. Im Folgenden zeigen wir dir, welche Steuern du genau zahlen musst und wie hoch diese in etwa sind. Die Höhe kann von Bundesland zu Bundesland variieren. So viel Steuern zahlst du:
Abgeltungssteuer
Eine Steuer, die immer anfällt, ist die Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer. Diese Art wird auf Gewinne aus Anlagegeschäften erhoben, beispielsweise auf Zinsen oder Dividenden. Sie fällt ebenfalls an, wenn Menschen Zinsen erwirtschaftet haben durch ein Festgeldkonto.
Die Abgeltungssteuer hat einen festen Prozentsatz. Abgezogen werden dir 25 Prozent deiner Gewinne in Form der Kapitalertragsteuer. Der Steuersatz fällt an, wenn du Dividenden erzielst, Aktien verkaufst oder deinen Exchange Traded Fund mit Gewinnen verkaufst.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Auch den Solidaritätszuschlag solltest du berücksichtigen. Dieser ist deutlich niedriger und hängt zusammen mit der Höhe der Abgeltungssteuer. Er beträgt 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer, was umgerechnet 1,375 Prozent entspricht.
Gegebenenfalls kann es zum Abziehen der Kirchensteuer kommen. Das hängt davon ab, ob du Mitglied einer Kirche bist oder nicht. Dabei variieren die Steuersätze, je nach Wohnort bzw. Bundesland. Grundsätzlich kannst du mit 8 bis 9 Prozent Abzug durch Kirchensteuer rechnen.
Quellensteuer und Teilfreistellung
Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent fällt innerhalb Deutschlands an, wenn du deine Geldanlagen in einer deutschen Bank deponiert hast. Wie sieht es aus, wenn dir ein ausländischer Staat Steuern erhebt?
Kapitalertragsteuer und Quellensteuer sind sich sehr ähnlich, mit dem Unterschied, dass ein ausländischer Staat die Steuern erhebt. Das passierte, wenn du ausländische Aktien mit Gewinn verkauft oder Dividenden von ausländischen Aktien erwirtschaftet hast.
Vor dem Jahr 2018 konnte die Quellensteuer auf die ausgeschütteten Gewinne eines Fonds angerechnet werden, jedoch kam es zu einer Gesetzesänderung über die Teilfreistellung, auf die wir später eingehen werden.
Je nachdem, um welches Land es sich handelt, konnte es dazu kommen, dass eine Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent angefallen ist. Allerdings hatte die deutsche Bundesregierung vorgesorgt und ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen mit einigen Ländern abgeschlossen:
- Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält den maximalen Steuersatz, den ein deutscher Privatanleger an einen anderen Staat zahlen muss
- Im Zuge dessen kam es oft dazu, dass nur eine reduzierte Quellensteuer abgezogen wurde
- Ist das nicht der Fall, konntest du dir diesen Teil mittels eines Formulars zur Entlastung von ausländischen Quellensteuern zurückholen
ETFs und Steuern – Das solltest du beachten
Jetzt, wo du einen grundsätzlichen Überblick über die anfallenden Steuern und deren Höhe hast, können wir genauer darauf eingehen, was du beim Thema Steuern auf deine Exchange Traded Funds beachten solltest. Dazu gehört beispielsweise die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018, aber auch ein Weg, um weniger Steuern zahlen zu müssen.
Die Investmentreform 2018
Die Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2018 brachten einige Erleichterungen mit sich. Vieles rund ums Thema Steuern war vorher komplizierter für Anleger. Eine wichtige Änderung ist es, dass inländische und ausländische Fonds gleich besteuert werden.
Beim Thema Steuern und Exchange Traded Funds kommt den Anlegern eines besonders zugute:
- In den wenigsten Fällen muss eine Steuererklärung eingereicht werden
- Im Normalfall zieht deine Bank oder dein Broker die entsprechenden Steuern automatisch ab, wenn du deine Gewinne realisierst
- Genauere Informationen findest du in deiner Verkaufsabrechnung, die du nach dem Verkauf von deiner Bank bekommst
- Die Verkaufsabrechnung findest du gewöhnlich im Postfach deines Onlinebankings
Die Regelungen über die oben erklärte Quellensteuer galten nur bis zum Jahr 2018, bevor das neue Gesetz in Kraft getreten ist. Das bedeutet, dass diese Steuer auf Dividenden aus dem Ausland nicht mehr mit der Kapitalertragsteuer verrechnet werden kann. Ersetzt wurde diese Regelung durch die sogenannte Teilfreistellung.
Gut zu wissen:
Eine weitere Änderung betraf die Ausschüttungsart deines Exchange Traded Funds. Thesaurierende und ausschüttende Exchange Traded Funds werden inzwischen aus steuerlicher Sicht gleichbehandelt.
Sparerpauschbetrag ausnutzen
Um einen ETF mit hoher Rendite bestmöglich ausnutzen zu können, sollten die Steuern klein gehalten werden. Ein guter Weg, Steuern zu sparen, ist das Ausnutzen des Sparerpauschbetrags bei Kapitalerträgen. Bis ins Jahr 2022 lag der Sparerpauschbetrag bei 801 Euro jährlich und bei 1.603 Euro für Paare. Diese Regelungen haben sich geändert:
Gut zu wissen:
Gewinne in einer Höhe bis zu 1.000 Euro jährlich können für dich als Einzelpersonen steuerfrei bleiben. Bei Verheirateten erhöht sich diese Summe auf 2.000 zusammen pro Jahr.
Dazu solltest du allerdings beachten, dass in dieser Summe sämtliche Kapitalerträge eingerechnet werden – also auch andere Wertpapiere wie Einzelaktien, dein Festgeldkonto oder dein Tagesgeldkonto.
Nun stellst du dir eventuell die Frage, wie du vom Sparerpauschbetrag profitieren kannst. Das geht ganz einfach: Richte dir dazu bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag ein. Diesen Antrag kannst du im Normalfall leicht über dein Onlinebanking stellen:
- Kommst du über 1.000 Euro pro Jahr, zieht deine Bank die Steuern ganz automatisch ab, was dir weitere Arbeit erspart
- Es funktioniert übrigens auch, wenn du den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen möchtest
- Hast du bisher keinen Freistellungsauftrag gestellt und zu viele Steuern gezahlt, kannst du dir diese über die Steuererklärung zurückholen
Vorabpauschale ETF
Im Zuge des neuen Gesetzes aus dem Jahr 2018 ist die sogenannte Vorabpauschale entstanden. Es handelt sich um den Wert, auf den die Abgeltungssteuer erhoben wird. Erzielst du in einem Jahr Gewinne, musst du am Jahresanfang vorab Steuern auf diese Pauschale bezahlen.
Die Pauschale wird dir bei einem Verkauf durch Gewinn angerechnet. Du musst die Steuer nicht doppelt bezahlen! Es handelt sich dabei eher um eine Vorauszahlung für eine zukünftige Zahlung deiner Steuern.
Berechnet wird diese Pauschale wie die gewöhnliche Steuer auch: 25 Prozent in Form der Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer in Höhe von 8 bis 9 Prozent. Die Höhe wird auch beeinflusst durch das allgemeine Zinsniveau, das vom Finanzministerium bekannt gegeben wird.
- Im Jahr 2022 lag der Basiszins bei null oder negativ, weshalb keine Vorabpauschale gezahlt werden musste
- Im Jahr 2023 liegt der Basiszins bei 2,55 Prozent
- Machst du das Jahr über entsprechend hohe Gewinne, werden diese Anfang 2024 versteuert
- Hast du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank gestellt, werden die Summen miteinander verrechnet
- Zusätzliche Arbeit hast du keine, deine Bank zieht dir die Steuer automatisiert ab
Kaufst du deinen Exchange Traded Fund mitten im Jahr oder hast einen Sparplan eingerichtet, fällt die Vorabpauschale anteilig an. Jeder vergangene Monat, vor dem eigentlichen Kauf des Fonds, verringert die berechnete Endsumme um ein Zwölftel.
Die Vorabpauschale unterscheidet sich etwas zwischen thesaurierendem und ausschüttendem Exchange Traded Fund. Thesaurierende Exchange Traded Funds reinvestieren erwirtschaftete Gewinne. Bei ausschüttenden Varianten bekommst du zu festgelegten Zeitpunkten die Dividenden ausgeschüttet und kannst sie für andere Zwecke verwenden.
Vorabpauschale und Basisertrag gelten als Bemessungsgrundlagen. Bei der ausschüttenden Variante werden deine ausgezahlten Dividenden auf die Vorabpauschale angerechnet.
ETFs in der Steuererklärung
Du bist nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, deine Gewinne in deiner Steuererklärung anzugeben. Im Normalfall berechnet deine Bank die anfallenden Steuern automatisch und zieht dir diese bei der Realisierung von Gewinnen ab.
Eine Verpflichtung der Angabe der Gewinne aus deinem Exchange Traded Fund gibt es nur, wenn du ein Depot bei einer Bank im Ausland besitzt. Allerdings kannst du unter gewissen Umständen Steuern zurückholen, wenn du deine Gewinne in der Steuererklärung angibst.
Liegt dein Grenzsteuersatz unter der Abgeltungsteuer, kannst du Steuern zurückholen. In diesem Fall kannst du eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Diese ermöglicht es, dass du nur deinen Steuersatz bezahlen musst auf deine Gewinne.
Hast du vergessen, rechtzeitig einen Freistellungsauftrag einzurichten, hast du die Möglichkeit, dir einen Teil der Steuern zurückzuholen. Diese Möglichkeit besteht bis zur Höhe des Pauschbetrages in Höhe von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete.
Zusätzlich kann es dazu kommen, dass du einen Exchange Traded Fund mit Verlusten verkaufst. Hast du dagegen Gewinne erzielt aus beispielsweise Aktien, werden diese Summen miteinander verrechnet. Ein sogenannter Verlustverrechnungstopf deiner Bank führt erzielte Verluste auf.
Verluste können verrechnet werden mit Gewinnen aus anderen Wertpapieren oder Gewinnen, die du bei anderen Banken oder Brokern erzielt hast. Hier musst du allerdings selbst tätig werden und eine Verlustbescheinigung beantragen.
Informationen zu deinen Gewinnen durch Wertpapiere kannst du übrigens in deiner Steuererklärung unter der Anlage KAP angeben. Von deiner Bank erhältst du die Jahressteuerbescheinigung, in der die wichtigsten Werte angegeben sind.
Teilfreistellung ETFs
Die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018 löste die Quellensteuer ab und ersetzte diese Regelungen durch die Teilfreistellung. Anbieter von Investmentfonds sollen zusätzlich eine sogenannte Körperschaftsteuer auf Gewinne auferlegen. Jedoch wurde die Teilfreistellung eingeführt, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern.
Wie hoch der zu versteuernde Teil deiner Geldanlage ist, hängt davon ab, woraus dein ETF oder dein Fonds besteht. Besonders wenn dein Exchange Traded Fund bis zu einem gewissen Teil aus Aktien besteht, bleibt ein gewisser Teil deiner Gewinne steuerfrei. Einen Überblick findest du in folgender Tabelle:
Höhe des Aktienanteils (in Prozent) | Steuerfreier Anteil (in Prozent) |
unter 25 | 0 |
25 bis 50 | 15 |
über 50 | 30 |
Was bedeutet das konkret? Hast du einen global gestreuten, auf Aktien basierenden ETF, wie beispielsweise einen Exchange Traded Fund auf den MSCI World, hast du einen gewissen Teil steuerfrei. Solche Fonds bestehen aus Aktien, was bedeutet, dass 30 Prozent deiner Gewinne nicht versteuert werden müssen!
Ein einfaches Beispiel: Verkaufst du deinen Exchange Traded Fund und erzielst 1.000 Euro Gewinn, musst du nur auf 700 Euro die oben genannten Steuern zahlen. 300 Euro kannst du steuerfrei einbehalten.
ETF Alternative – Vermögen aufbauen mit P2P-Krediten
Vielleicht hast du dir bereits ein Portfolio aufgebaut, investierst in einen top ETF und suchst nach weiteren Möglichkeiten, attraktive Rendite zu erzielen und deine Investment Strategie auszubauen.
Eine Möglichkeit für die Chance auf hohe Renditen und einen langfristigen Vermögensaufbau bieten P2P-Kredite. Es handelt sich um Kredite, die zwischen zwei Privatpersonen vergeben werden. Anders als gewöhnliche Kredite wird keine Bank benötigt, was den Prozess deutlich beschleunigt und Chancen für beide Seiten eröffnet.
Vermittelt werden Kreditgeber und -nehmer über sogenannte P2P-Plattformen. Dabei kannst du dir als Anleger eine eigene Strategie aufbauen und in unterschiedliche private Projekte investieren. Um Investoren zu unterstützen, werden Kredite in unterschiedliche Bonitäten eingeteilt. Diese helfen dabei, das Ausfallrisiko realistisch einschätzen zu können.
Dabei sind P2P-Kredite eine transparente Geldanlage: Konditionen für die Kredite sind festgelegt. Als Anleger hast du viele individuelle Möglichkeiten, dir eine Strategie aufzubauen, die zu deinen finanziellen Zielen und deiner Risikoaffinität passt.
Durch die vielen individuellen Möglichkeiten bieten sich Chancen auf attraktive Renditen. Wie risikoreich das eigene Portfolio werden soll, kann jeder Anleger für sich selbst entscheiden: Baue dir ein sicherheitsorientiertes, ausgewogenes oder renditeorientiertes Depot auf.
Um die möglichen Risiken zu senken, gelten die gleichen Regeln wie auch bei anderen Geldanlagen: Diversifiziere dein Portfolio, um mögliche Schwankungen auszugleichen.
Fazit: ETF Teilfreistellung, Abgeltungssteuer & Co: Steuern leicht verständlich
Grundsätzlich sind Gewinne aus Exchange Traded Funds und andere Kapitalerträge zu versteuern. Deine Bank oder dein Broker berechnet die Höhe deiner Steuern und zieht diese automatisch ab. Dazu gehören beispielsweise die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent, der Solidaritätszuschlag mit 1,375 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Die Investmentreform aus dem Jahr 2018 führte einige neue Regelungen ein und strich andere. Die Quellensteuer wurde aufgehoben und viele neue Gesetze vereinfachten die Besteuerung. Zudem werden in- und ausländische Fonds inzwischen gleich besteuert, was die steuerliche Situation übersichtlicher macht. Auch thesaurierende und ausschüttende ETFs werden inzwischen gleich behandelt.
Eine weitere Änderung betrifft die Teilfreistellung ETF. Wie genau Fonds besteuert werden, hängt auch davon ab, in was sie investieren. Investiert dein Fonds in über 50 Prozent in Aktien, wozu auch viele Exchange Traded Funds gehören, werden 30 Prozent deiner Gewinne nicht versteuert.
Um Steuer zu sparen, solltest du dir einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichten und den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro ausnutzen. Hast du diesen vergessen oder kanntest die Möglichkeit vorher nicht, kannst du über die Steuererklärung Steuer zurückerstattet bekommen. Fülle dazu die Anlage KAP aus. Interessierst du dich mehr für das Thema, lerne mehr über “Vermögenssteuer” oder “Schenkungssteuer Freibetrag”.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Teilfreistellung ETF
Die Vermögenssteuer ist die schlechteste Steuer, die es je gab. Denn nicht nur die Reichen müssen sie zahlen, sondern wir alle. Es wird weniger investiert und mehr Arbeitslosigkeit entsteht. Und das hat zur Folge, dass die Vermögenssteuer die Wirtschaft so sehr beeinflusst, dass der Staat selbst weniger hat als vorher. In diesem Artikel werde ich dir zeigen, wieso das so ist.
In ihren Wahlprogrammen forderten die SPD, die Grünen und die Linken alle die Einführung einer Vermögenssteuer. Und während sie bei SPD und Grünen bei einem Prozent lag, forderten die Linken sogar fünf Prozent.
Dass so eine Steuer keine gute Idee ist, kann man schon von anderen europäischen Ländern ableiten wie Irland, Österreich, Dänemark, die Niederlande, Luxemburg, Finnland, Schweden, Island und Frankreich, die alle ihre Vermögenssteuer in den letzten Jahren wieder abgeschafft haben.
Was ist eine Vermögenssteuer?
Der Name ist in diesem Fall eigentlich schon selbsterklärend: Die Vermögenssteuer besteuert das, was schon da ist. Also das Vermögen, welches du besitzt abzüglich Schulden, das sogenannte Nettovermögen. Und das Ganze soll jährlich passieren. In Deutschland gab es schon einmal eine Vermögenssteuer. Diese wurde allerdings 1997 durch das Bundesverfassungsgericht aufgrund von zu alten Bemessungsgrundlagen abgeschafft
Das Ziel einer Vermögenssteuer ist die Umverteilung von Reichtum
Deutschland hat eine etwas höhere Ungleichheit in der Vermögensverteilung als andere vergleichbare Länder. Tendenziell sinkt aber die Vermögensungleichheit in Deutschland seit Jahren. In vielen OECD-Ländern, also Mitgliedstaaten in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, ist dieser Wert etwas geringer.
Das richtige Mittel gegen Verschuldung?
Die hinter diesen Forderungen ist nun die aufgenommenen Lasten durch Corona mit einer Vermögenssteuer entgegenzuwirken. Allerdings übersieht man dabei, dass jetzt schon die Steuern auf Einkommen und Unternehmensgewinne bereits heute für Vermögende prozentual deutlich höher sind. Aktuell werden also Gewinne und Einkommen besteuert, aber eben nicht das Vermögen selbst, auf die bereits Steuern gezahlt worden sind.
Nun könnte man an dem Beispiel von der SPD und Grünen sagen, dass ein Prozent gar nicht so viel sei. Schauen wir uns aber mal die Auswirkungen etwas genauer an, um zu sehen, ein Prozent alles andere als wenig ist und warum sie auch dir schadet, obwohl du sie vermutlich gar nicht zahlen müsstest.
Rechnen wir das Ganze mal durch. Nehmen wir an, du hast 100 Euro und erwirtschaftest damit eine Rendite von drei Prozent jährlich über zehn Jahre hinweg. Auf die Kapitalerträge fällt dann eine Einkommenssteuer an.
Gehen wir in dem Beispiel von 30 Prozent Ertragssteuer aus auf das Gesamtkapital und jetzt wird jedes Jahr noch ein Prozent Vermögenssteuer fällig. Auch nehmen wir an, dass du durch andere Vermögen den Freibetrag aufgebraucht hast und dann passiert Folgendes:
Wie du im oberen Bild siehst, haben wir eine Zeitachse von heute bis in zehn Jahren und links auf der Achse in Euro. Ohne Steuern würde sich dein Vermögen der blauen Linie entlang entwickeln und bei 134 Euro am Ende landen. Eine Ertragssteuer von 30 Prozent stellt die rote Linie dar.
Und das bezeichnet in etwa den aktuellen Zustand, wie wir ihn in Deutschland haben. Am Ende sind wir bei 123 Euro. Die graue Linie stellt das Szenario mit Vermögensteuer dar. Und wie wir sehen, gibt es am Ende eine große Differenz und wir liegen nur noch bei 111 Euro. Das entspricht einer Belastung von 64 %. Die Ertragssteuer von 30 Prozent wird also mehr als verdoppelt. Stell dir folgendes vor: Du verdienst 1 Euro und behältst davon nur 36 Cent.
Das ist aber noch nicht alles. Wenn du jetzt nicht 3 Prozent Rendite jedes Jahr verdienst, sondern nur noch die Hälfte. Dann erkennst du in der unteren Grafik, wie die graue Linie, also Ertrags- und Vermögensteuer bei 100 Euro stagniert.
Du hast also eine Steuerbelastung von 100 Prozent und das bedeutet, dass der Staat dir dein gesamtes verdientes Geld nimmt. Du behältst gar nichts. Und dabei haben wir jetzt noch nicht die Inflation berücksichtigt, die es ja auch noch gibt. Diese beiden Grafiken verdeutlichen, wieso die Reichen weitaus weniger investieren werden, wenn eine Vermögenssteuer eingeführt wird.
Die Langzweitwirkungen
In der nächsten Tabelle sehen wir, wie hoch die Effekte einer Vermögenssteuer über acht Jahre hinweg sind.
Bei einer Vermögenssteuer von 1,2 Prozent ergibt sich ein Bruttoinlandsprodukt, also wie viel die Wirtschaft insgesamt leistet, das mehr als 7 Prozent unterhalb des Wertes ohne Vermögenssteuer liegt. Aufs Jahr gerechnet sind das 0,45 Prozent weniger Wachstum. Das heißt, wenn Deutschland in den nächsten acht Jahren nach der Corona-Krise ohne Vermögenssteuer 12,5 Prozent pro Jahr wachsen würde, sinkt dieses Wachstum jetzt auf 0,8 Prozent pro Jahr. Wir reduzieren also das Wachstum von Deutschland um mehr als ein Drittel jedes Jahr.
Die langfristige Produktion sinkt dadurch um 7 Prozent und die Investitionen fallen um 12 Prozent. Investitionen aus dem Ausland sogar um 24 Prozent. Das heißt, Investoren gehen lieber ins Ausland und dort entstehen neue Jobs.
Aber es entstehen nicht nur weniger Jobs, sondern die vorhandenen Jobs werden durch die Vermögenssteuer sogar abgebaut.
Es wird 2,9 Prozent weniger Beschäftigung geben und die Fremdkapital Quote steigt stark. Denn wer will schon Eigenkapital nutzen, wenn diese so hoch besteuert wird? Dadurch steigt auch das Risiko für eine neue Finanzkrise enorm und letztlich sinken die Vermögen und Ersparnisse der Haushalte um 33 beziehungsweise 56 Prozent in gerade mal acht Jahren.
Lohnt sich eine Vermögenssteuer für den Staat?
Die Vermögenssteuer würde 17 Milliarden Euro erwirtschaften. Das ist einiges. Aber die Verluste aus anderen Steuern liegen bei 38 Milliarden. Denn die Wirtschaft wächst ja deutlich weniger als vorher. Und dann entstehen auch weniger Steuern aus Gewinnen und Einkommen.
Das heißt, es macht nicht mal für den Staat Sinn, diese Steuer einzuführen. Der Staat schadet sich selbst und macht gleichzeitig seine Bürger ärmer.
Fazit: Am Ende schadet uns die Vermögenssteuer
Wir schaden nicht nur uns selbst, sondern auch der Wirtschaft, neuen Investitionen, der Arbeitslosigkeit, dem privaten Vermögen, sondern auch dem Staat und letzten Endes Menschen, die Unterstützung benötigen. Es bleibt also ein Rätsel, warum trotzdem über eine Vermögenssteuer debattiert wird.
Die Kombination von Ertragssteuern, die wir aktuell haben, also Steuern auf Gewinne und Einkommen und gleichzeitig noch der Einführung einer Vermögenssteuer. Das sorgt für einen massiven Anstieg der Steuerbelastung und macht Deutschland als Standort einfach deutlich unattraktiver als vergleichbare Länder. Schon jetzt haben wir die höchste Steuerlast aller OECD-Länder.
Diese Steuer hat viel mehr Nachteile als Vorteile und deswegen ist sie international seit langer Zeit auf dem Rückzug. Und dabei sollte es meiner Meinung nach auch bleiben.
Die Grünen wollen, laut ihrem Wahlprogramm, in der nächsten Legislaturperiode einiges verändern. Die Chancen, dass die Grünen die kommende Bundestagswahl gewinnen, stehen dabei gar nicht schlecht, wenn man aktuellen Umfragen Glauben schenken mag. Ich zeige dir heute, welche Auswirkungen eine grüne Regierung auf dich hat, wenn du in Aktien, ETFs, P2P-Kredite oder Immobilien investierst. Und ich erkläre Dir, warum das Wahlprogramm, auch für mich als im Ausland lebender und arbeitender Deutscher wirklich krasse Auswirkungen haben kann!
Warum Kleinanleger nicht entlastet werden
Die wichtigsten Standpunkte der Grünen für Anleger und Investoren findest du ab Seite 47 im Wahlprogramm. Dort steht auch einer der wichtigsten Sätze. So fordern die Grünen:
“Die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge schaffen wir ab und besteuern diese Einkommen wieder progressiv. Damit zahlen diejenigen mit hohen Zinseinkommen und Spekulationsgewinnen höhere Steuern, Aktienkleinanleger*innen werden entlastet”
Was hier als Erleichterung für Kleinanleger verkauft wird, halte ich für ziemlichen Unsinn. Denn, wenn du, wie fast alle Kleinanleger, noch arbeiten gehst und mit diesem Job beispielsweise 20.000€ im Jahr verdienst, zahlst du nach den Vorschlägen der Grünen künftig mehr Steuern auf deine Kapitalerträge. Statt 25% zahlst du 27%.
Und das ist nur der Fall, wenn du 20.000 verdienst! Wenn du zum Beispiel als Ingenieur jährlich 50.000 Euro nach Hause bringst, zahlst du sogar 41% Steuern auf deine Gewinne aus Dividenden, Zinsen und Kurserträgen.
Das heißt: Fast alle Kleinanleger, außer vielleicht Studenten und Azubis, sollen sogar mehr Steuern zahlen, wenn es nach den Vorstellungen der Grünen geht!
Vermögenssteuer – ein sinnvoller Vorschlag?
Die Grünen fordern eine Vermögenssteuer für alle Vermögen oberhalb von 2 Millionen Euro. Die Steuer soll dabei 1% pro Jahr betragen. Eine Vermögenssteuer ist eine sehr populäre Forderung in Deutschland. 72% der Befragten sind laut einer Umfrage für eine solche Steuer.
Ich finde: Erwirtschaftetes Vermögen wird durch Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und so weiter, bereits genug besteuert. Außerdem muss ich auf die Dividenden, die mein angelegtes Vermögen erwirtschaftet, auch noch Kapitalertragssteuer von 25% zahlen. Jetzt noch pro Jahr 1% zusätzlich abzugeben, halte ich für zu viel des Guten.
Außerdem ist die Grenze von 2 Millionen Euro relativ gering – wer zum Beispiel als Arzt gut verdient, hat diese Grenze schnell erreicht. Außerdem kann es dir, in einem ungünstigen Fall, passieren, dass das dein Vermögen, welches in Aktien oder ETFs gebunden ist, zum Berechnungszeitpunkt über 2 Millionen beträgt, dann wenn die Steuer fällig wird, aber aufgrund einer Rezession darunter liegt.
Statt zu diesem Zeitpunkt dann neue Aktien kaufen zu können, musst du deine Aktien zu einem schlechten Kurs verkaufen. Die Aktienkultur, die in Deutschland sowieso recht schwach ausgeprägt ist, wird so nur noch weiter gebremst als gefördert!
Die Ausnahmen, die die Grünen hier für Betriebsvermögen vorsehen, sind wichtig. Denn eine Besteuerung von Betriebsvermögen, sehe ich als sehr gefährlich und belastend für den Mittelstand an.
Steuerpflicht nach Nationalität – geht’s noch?
Deutsche Staatsbürger sollen, wenn es nach den Vorstellungen der Grünen geht, künftig, auch wenn sie auswandern, weiter Steuern in Deutschland zahlen! Die Grünen fordern:
“Zusätzlich zur bestehenden Steuerpflicht nach Wohnsitz wird auch eine Steuerpflicht nach Nationalität eingeführt, um rein steuerlich motivierte Wohnsitzwechsel zu verhindern.”
So etwas gab es in Deutschland noch nie! Die Grünen fordern es allerdings schon länger. Bereits 2013 gab es dazu einen Antrag im Deutschen Bundestag. So eine Regelung würde in meinem Fall eventuell dazu führen, dass ich hier an meinem Wohnsitz in Zypern und in Deutschland zahlen müsste, wenn die Behörden finden, dass ich bisher zu wenig Steuern bezahle.
Anstatt ein wettbewerbsfähiges Steuerrecht zu schaffen, wird hier also versucht Deutsche am Auswandern zu hindern. Das ist ein brandgefährlicher Vorschlag! Es bleibt allerdings abzuwarten, ob er überhaupt EU-Recht entspricht und umsetzbar wäre.
Was planen die Grünen bei Immobilien?
Die Grünen wollen sogenannte Share-Deals bei Immobilien verbieten. Share-Deals sind Geschäfte, bei denen ein Haus an eine GmbH verkauft wird. An dieser GmbH hält der Investor maximal 94,9% der Anteile. Die restlichen 5,1% gehören jemand anderen, beispielsweise einem Familienmitglied.
Dadurch, dass der Investor nicht der alleinige Eigentümer der GmbH und damit der Immobilie ist, kann der Kauf abgewickelt werden, ohne dass die Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Dass die Grünen solche Steuerschlupflöcher schließen wollen, finde ich sehr gut!
Der Hammer: Die Grünen wollen eine europäische Finanztransaktionssteuer!
Die Grünen wollen, nach ihren Vorstellungen, “Spekulation und Kurzfristorientierung” mit einer europäischen Finanztransaktionssteuer unattraktiv machen. Zu langfristigen Investments steht hier zwar nichts, vieles ist aber allerdings auch noch im Unklaren beziehungsweise wird vage gehalten. Unklar ist auch, ob die Finanztransaktionssteuer auch P2P-Kredite betrifft.
Ich vermute, dass sie das tut. Wenn also bei jeder Transaktion beispielsweise 0,1% an Steuern fällig werden, kann dies bei P2P-Krediten, wo durch die kurzen Laufzeiten viele Transaktionen stattfinden, richtig wehtun. Eine Finanztransaktionssteuer könnte damit eine ganze Anlageklasse unattraktiv machen und angreifen!
Fazit: Harte Zeiten für Anleger!
Vieles am Wahlprogramm der Grünen ist, was Aktien und Investitionen betrifft, noch unklar. Klar ist allerdings: Grundsätzlich würden mit einem Wahlsieg der Grünen eher harte Zeiten für Aktionäre und Anleger anbrechen. Von den angesprochenen Erleichterungen für Kleinanleger, bleibt meiner Meinung nach kaum was übrig.
Eher werden Kleinanleger sogar mehr belastet. Das soll aber nicht heißen, dass ich das Wahlprogramm der Grünen komplett schlecht finde. Es gibt auch viele gute Ansätze: So fordern die Grünen mehr Bürokratieabbau und ein schnelleres Internet!