Teilfreistellung ETF

Teilfreistellung ETF: Was müssen Anleger beachten?

Das Thema Steuern wirkt oft langweilig und komplex. Zusätzlich dazu kam es im Jahr 2018 zu einer Gesetzesänderung, die sich auf Steuern auf Exchange Traded Funds auswirkt. Möglicherweise versuchst du gerade, dir einen Überblick über das Thema zu verschaffen. Wir zeigen dir leicht und verständlich, wie genau die Besteuerung von ETFs funktioniert, was Teilfreistellung ETF bedeutet und was du tun kannst, um weniger Steuern zahlen zu müssen!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erfahre, welche Steuern du zahlen musst, wenn du deine Exchange Traded Funds verkaufst
  • Teilfreistellung ETF: Diesen Anteil an deinem Fonds musst du versteuern
  • Errichte einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder deinem Broker, um jährlich 1.000 Euro Gewinne steuerfrei zu erhalten
  • Wir zeigen dir, was du in deiner Steuererklärung beachten musst

Welche Steuern werden bei ETFs fällig?

Du möchtest ein passives Einkommen aufbauen und hast angefangen, in Exchange Traded Funds zu investieren. Doch plötzlich fragst du dich, welche Steuern anfallen und wie du diese bezahlen kannst?

Steuern werden fällig, wenn du deine Exchange Traded Funds mit Gewinn verkaufst. Hast du eine ausschüttende Variante, zahlst du schon vorher Steuern, wenn dir Dividenden ausgezahlt werden. Im Folgenden zeigen wir dir, welche Steuern du genau zahlen musst und wie hoch diese in etwa sind. Die Höhe kann von Bundesland zu Bundesland variieren. So viel Steuern zahlst du

Abgeltungssteuer

Eine Steuer, die immer anfällt, ist die Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer. Diese Art wird auf Gewinne aus Anlagegeschäften erhoben, beispielsweise auf Zinsen oder Dividenden. Sie fällt ebenfalls an, wenn Menschen Zinsen erwirtschaftet haben durch ein Festgeldkonto.

Die Abgeltungssteuer hat einen festen Prozentsatz. Abgezogen werden dir 25 Prozent deiner Gewinne in Form der Kapitalertragsteuer. Der Steuersatz fällt an, wenn du Dividenden erzielst, Aktien verkaufst oder deinen Exchange Traded Fund mit Gewinnen verkaufst.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Auch den Solidaritätszuschlag solltest du berücksichtigen. Dieser ist deutlich niedriger und hängt zusammen mit der Höhe der Abgeltungssteuer. Er beträgt 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer, was umgerechnet 1,375 Prozent entspricht. 

Gegebenenfalls kann es zum Abziehen der Kirchensteuer kommen. Das hängt davon ab, ob du Mitglied einer Kirche bist oder nicht. Dabei variieren die Steuersätze, je nach Wohnort bzw. Bundesland. Grundsätzlich kannst du mit 8 bis 9 Prozent Abzug durch Kirchensteuer rechnen. 

Quellensteuer und Teilfreistellung

Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent fällt innerhalb Deutschlands an, wenn du deine Geldanlagen in einer deutschen Bank deponiert hast. Wie sieht es aus, wenn dir ein ausländischer Staat Steuern erhebt?

Kapitalertragsteuer und Quellensteuer sind sich sehr ähnlich, mit dem Unterschied, dass ein ausländischer Staat die Steuern erhebt. Das passierte, wenn du ausländische Aktien mit Gewinn verkauft oder Dividenden von ausländischen Aktien erwirtschaftet hast. 

Vor dem Jahr 2018 konnte die Quellensteuer auf die ausgeschütteten Gewinne eines Fonds angerechnet werden, jedoch kam es zu einer Gesetzesänderung über die Teilfreistellung, auf die wir später eingehen werden. 

Je nachdem, um welches Land es sich handelt, konnte es dazu kommen, dass eine Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent angefallen ist. Allerdings hatte die deutsche Bundesregierung vorgesorgt und ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen mit einigen Ländern abgeschlossen:

  • Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält den maximalen Steuersatz, den ein deutscher Privatanleger an einen anderen Staat zahlen muss
  • Im Zuge dessen kam es oft dazu, dass nur eine reduzierte Quellensteuer abgezogen wurde 
  • Ist das nicht der Fall, konntest du dir diesen Teil mittels eines Formulars zur Entlastung von ausländischen Quellensteuern zurückholen
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ETFs und Steuern – Das solltest du beachten

Jetzt, wo du einen grundsätzlichen Überblick über die anfallenden Steuern und deren Höhe hast, können wir genauer darauf eingehen, was du beim Thema Steuern auf deine Exchange Traded Funds beachten solltest. Dazu gehört beispielsweise die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018, aber auch ein Weg, um weniger Steuern zahlen zu müssen.

Die Investmentreform 2018

Die Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2018 brachten einige Erleichterungen mit sich. Vieles rund ums Thema Steuern war vorher komplizierter für Anleger. Eine wichtige Änderung ist es, dass inländische und ausländische Fonds gleich besteuert werden. 

Beim Thema Steuern und Exchange Traded Funds kommt den Anlegern eines besonders zugute: 

  • In den wenigsten Fällen muss eine Steuererklärung eingereicht werden
  • Im Normalfall zieht deine Bank oder dein Broker die entsprechenden Steuern automatisch ab, wenn du deine Gewinne realisierst
  • Genauere Informationen findest du in deiner Verkaufsabrechnung, die du nach dem Verkauf von deiner Bank bekommst
  • Die Verkaufsabrechnung findest du gewöhnlich im Postfach deines Onlinebankings

Die Regelungen über die oben erklärte Quellensteuer galten nur bis zum Jahr 2018, bevor das neue Gesetz in Kraft getreten ist. Das bedeutet, dass diese Steuer auf Dividenden aus dem Ausland nicht mehr mit der Kapitalertragsteuer verrechnet werden kann. Ersetzt wurde diese Regelung durch die sogenannte Teilfreistellung

Gut zu wissen:

Eine weitere Änderung betraf die Ausschüttungsart deines Exchange Traded Funds. Thesaurierende und ausschüttende Exchange Traded Funds werden inzwischen aus steuerlicher Sicht gleichbehandelt. 

Teilfreistellung ETF
Ausschüttend vs. Thesaurierend

Sparerpauschbetrag ausnutzen

Um einen ETF mit hoher Rendite bestmöglich ausnutzen zu können, sollten die Steuern klein gehalten werden. Ein guter Weg, Steuern zu sparen, ist das Ausnutzen des Sparerpauschbetrags bei Kapitalerträgen. Bis ins Jahr 2022 lag der Sparerpauschbetrag bei 801 Euro jährlich und bei 1.603 Euro für Paare. Diese Regelungen haben sich geändert:

Gut zu wissen:

Gewinne in einer Höhe bis zu 1.000 Euro jährlich können für dich als Einzelpersonen steuerfrei bleiben. Bei Verheirateten erhöht sich diese Summe auf 2.000 zusammen pro Jahr. 

Dazu solltest du allerdings beachten, dass in dieser Summe sämtliche Kapitalerträge eingerechnet werden – also auch andere Wertpapiere wie Einzelaktien, dein Festgeldkonto oder dein Tagesgeldkonto.

Nun stellst du dir eventuell die Frage, wie du vom Sparerpauschbetrag profitieren kannst. Das geht ganz einfach: Richte dir dazu bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag ein. Diesen Antrag kannst du im Normalfall leicht über dein Onlinebanking stellen:

  • Kommst du über 1.000 Euro pro Jahr, zieht deine Bank die Steuern ganz automatisch ab, was dir weitere Arbeit erspart
  • Es funktioniert übrigens auch, wenn du den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen möchtest
  • Hast du bisher keinen Freistellungsauftrag gestellt und zu viele Steuern gezahlt, kannst du dir diese über die Steuererklärung zurückholen

Vorabpauschale ETF

Im Zuge des neuen Gesetzes aus dem Jahr 2018 ist die sogenannte Vorabpauschale entstanden. Es handelt sich um den Wert, auf den die Abgeltungssteuer erhoben wird. Erzielst du in einem Jahr Gewinne, musst du am Jahresanfang vorab Steuern auf diese Pauschale bezahlen. 

Die Pauschale wird dir bei einem Verkauf durch Gewinn angerechnet. Du musst die Steuer nicht doppelt bezahlen! Es handelt sich dabei eher um eine Vorauszahlung für eine zukünftige Zahlung deiner Steuern. 

Berechnet wird diese Pauschale wie die gewöhnliche Steuer auch: 25 Prozent in Form der Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer in Höhe von 8 bis 9 Prozent. Die Höhe wird auch beeinflusst durch das allgemeine Zinsniveau, das vom Finanzministerium bekannt gegeben wird. 

  • Im Jahr 2022 lag der Basiszins bei null oder negativ, weshalb keine Vorabpauschale gezahlt werden musste
  • Im Jahr 2023 liegt der Basiszins bei 2,55 Prozent
  • Machst du das Jahr über entsprechend hohe Gewinne, werden diese Anfang 2024 versteuert
  • Hast du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank gestellt, werden die Summen miteinander verrechnet
  • Zusätzliche Arbeit hast du keine, deine Bank zieht dir die Steuer automatisiert ab

Kaufst du deinen Exchange Traded Fund mitten im Jahr oder hast einen Sparplan eingerichtet, fällt die Vorabpauschale anteilig an. Jeder vergangene Monat, vor dem eigentlichen Kauf des Fonds, verringert die berechnete Endsumme um ein Zwölftel. 

Die Vorabpauschale unterscheidet sich etwas zwischen thesaurierendem und ausschüttendem Exchange Traded Fund. Thesaurierende Exchange Traded Funds reinvestieren erwirtschaftete Gewinne. Bei ausschüttenden Varianten bekommst du zu festgelegten Zeitpunkten die Dividenden ausgeschüttet und kannst sie für andere Zwecke verwenden.

Vorabpauschale und Basisertrag gelten als Bemessungsgrundlagen. Bei der ausschüttenden Variante werden deine ausgezahlten Dividenden auf die Vorabpauschale angerechnet. 

ETFs in der Steuererklärung

Du bist nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, deine Gewinne in deiner Steuererklärung anzugeben. Im Normalfall berechnet deine Bank die anfallenden Steuern automatisch und zieht dir diese bei der Realisierung von Gewinnen ab. 

Eine Verpflichtung der Angabe der Gewinne aus deinem Exchange Traded Fund gibt es nur, wenn du ein Depot bei einer Bank im Ausland besitzt. Allerdings kannst du unter gewissen Umständen Steuern zurückholen, wenn du deine Gewinne in der Steuererklärung angibst. 

Liegt dein Grenzsteuersatz unter der Abgeltungsteuer, kannst du Steuern zurückholen. In diesem Fall kannst du eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Diese ermöglicht es, dass du nur deinen Steuersatz bezahlen musst auf deine Gewinne. 

Hast du vergessen, rechtzeitig einen Freistellungsauftrag einzurichten, hast du die Möglichkeit, dir einen Teil der Steuern zurückzuholen. Diese Möglichkeit besteht bis zur Höhe des Pauschbetrages in Höhe von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete. 

Zusätzlich kann es dazu kommen, dass du einen Exchange Traded Fund mit Verlusten verkaufst. Hast du dagegen Gewinne erzielt aus beispielsweise Aktien, werden diese Summen miteinander verrechnet. Ein sogenannter Verlustverrechnungstopf deiner Bank führt erzielte Verluste auf. 

Verluste können verrechnet werden mit Gewinnen aus anderen Wertpapieren oder Gewinnen, die du bei anderen Banken oder Brokern erzielt hast. Hier musst du allerdings selbst tätig werden und eine Verlustbescheinigung beantragen. 

Informationen zu deinen Gewinnen durch Wertpapiere kannst du übrigens in deiner Steuererklärung unter der Anlage KAP angeben. Von deiner Bank erhältst du die Jahressteuerbescheinigung, in der die wichtigsten Werte angegeben sind. 

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Teilfreistellung ETFs

Die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018 löste die Quellensteuer ab und ersetzte diese Regelungen durch die Teilfreistellung. Anbieter von Investmentfonds sollen zusätzlich eine sogenannte Körperschaftsteuer auf Gewinne auferlegen. Jedoch wurde die Teilfreistellung eingeführt, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern

Wie hoch der zu versteuernde Teil deiner Geldanlage ist, hängt davon ab, woraus dein ETF oder dein Fonds besteht. Besonders wenn dein Exchange Traded Fund bis zu einem gewissen Teil aus Aktien besteht, bleibt ein gewisser Teil deiner Gewinne steuerfrei. Einen Überblick findest du in folgender Tabelle:

Höhe des Aktienanteils (in Prozent)Steuerfreier Anteil (in Prozent)
unter 250
25 bis 5015
über 5030

Was bedeutet das konkret? Hast du einen global gestreuten, auf Aktien basierenden ETF, wie beispielsweise einen Exchange Traded Fund auf den MSCI World, hast du einen gewissen Teil steuerfrei. Solche Fonds bestehen aus Aktien, was bedeutet, dass 30 Prozent deiner Gewinne nicht versteuert werden müssen!

Ein einfaches Beispiel: Verkaufst du deinen Exchange Traded Fund und erzielst 1.000 Euro Gewinn, musst du nur auf 700 Euro die oben genannten Steuern zahlen. 300 Euro kannst du steuerfrei einbehalten. 

ETF Alternative – Vermögen aufbauen mit P2P-Krediten

Vielleicht hast du dir bereits ein Portfolio aufgebaut, investierst in einen top ETF und suchst nach weiteren Möglichkeiten, attraktive Rendite zu erzielen und deine Investment Strategie auszubauen.

Eine Möglichkeit für die Chance auf hohe Renditen und einen langfristigen Vermögensaufbau bieten P2P-Kredite. Es handelt sich um Kredite, die zwischen zwei Privatpersonen vergeben werden. Anders als gewöhnliche Kredite wird keine Bank benötigt, was den Prozess deutlich beschleunigt und Chancen für beide Seiten eröffnet.

Vermittelt werden Kreditgeber und -nehmer über sogenannte P2P-Plattformen. Dabei kannst du dir als Anleger eine eigene Strategie aufbauen und in unterschiedliche private Projekte investieren. Um Investoren zu unterstützen, werden Kredite in unterschiedliche Bonitäten eingeteilt. Diese helfen dabei, das Ausfallrisiko realistisch einschätzen zu können.

Wie funktionieren P2P Plattformen?
Wie funktionieren P2P-Plattformen?

Dabei sind P2P-Kredite eine transparente Geldanlage: Konditionen für die Kredite sind festgelegt. Als Anleger hast du viele individuelle Möglichkeiten, dir eine Strategie aufzubauen, die zu deinen finanziellen Zielen und deiner Risikoaffinität passt. 

Durch die vielen individuellen Möglichkeiten bieten sich Chancen auf attraktive Renditen. Wie risikoreich das eigene Portfolio werden soll, kann jeder Anleger für sich selbst entscheiden: Baue dir ein sicherheitsorientiertes, ausgewogenes oder renditeorientiertes Depot auf. 

Um die möglichen Risiken zu senken, gelten die gleichen Regeln wie auch bei anderen Geldanlagen: Diversifiziere dein Portfolio, um mögliche Schwankungen auszugleichen.

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Fazit: ETF Teilfreistellung, Abgeltungssteuer & Co: Steuern leicht verständlich

Grundsätzlich sind Gewinne aus Exchange Traded Funds und andere Kapitalerträge zu versteuern. Deine Bank oder dein Broker berechnet die Höhe deiner Steuern und zieht diese automatisch ab. Dazu gehören beispielsweise die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent, der Solidaritätszuschlag mit 1,375 Prozent und gegebenenfalls die Kirchensteuer

Die Investmentreform aus dem Jahr 2018 führte einige neue Regelungen ein und strich andere. Die Quellensteuer wurde aufgehoben und viele neue Gesetze vereinfachten die Besteuerung. Zudem werden in- und ausländische Fonds inzwischen gleich besteuert, was die steuerliche Situation übersichtlicher macht. Auch thesaurierende und ausschüttende ETFs werden inzwischen gleich behandelt.

Eine weitere Änderung betrifft die Teilfreistellung ETF. Wie genau Fonds besteuert werden, hängt auch davon ab, in was sie investieren. Investiert dein Fonds in über 50 Prozent in Aktien, wozu auch viele Exchange Traded Funds gehören, werden 30 Prozent deiner Gewinne nicht versteuert.

Um Steuer zu sparen, solltest du dir einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichten und den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro ausnutzen. Hast du diesen vergessen oder kanntest die Möglichkeit vorher nicht, kannst du über die Steuererklärung Steuer zurückerstattet bekommen. Fülle dazu die Anlage KAP aus. Interessierst du dich mehr für das Thema, lerne mehr über “Vermögenssteuer” oder “Schenkungssteuer Freibetrag”.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Teilfreistellung ETF

Über unseren Autor

Aleks Bleck ist das Gesicht von Northern Finance und war schon mit 18 Jahren Aktionär, Kreditgeber und ETF-Investor. Sein Fokus liegt dabei auf P2P-Krediten und passiven ETFs. Aleks hat Northern Finance 2017 während seines BWL-Studiums in Lüneburg gegründet.

Den YouTube-Kanal baute er neben seiner Haupttätigkeit im Investment- und Corporate Banking auf, bevor er sich dann letztendlich Vollzeit auf Northern Finance fokussierte.

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