Grundsätzlich lautet die Regel, dass es Geld nur in der Höhe zurückgibt, in der man auch Steuern gezahlt hat. Es stellt sich die Frage, was passiert, wenn man rote Zahlen anstatt von Gewinnen schreibt. Ein sogenannter Verlustvortrag bietet die Chance, die Verluste, die du in einem Steuerjahr gemacht hast, steuerlich geltend zu machen und in die nächsten Jahre zu übertragen. Im folgenden Artikel lernst du, was es dabei zu beachten gibt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Verlust in einem Jahr kann steuerlich abgesetzt werden.
- Studenten oder Auszubildende in einer Zweitausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen Geld sparen, indem sie einen sogenannten Verlustvortrag einreichen.
- Möglich ist dies bis zu sieben Jahre danach, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Was ist ein Verlustvortrag?
Das Studium ist für viele eine teure Sache, die oft auch als Investment in die eigene Bildung gesehen wird. Mithilfe eines Verlustvortrags können diese Kosten bei Erfüllung einiger Bedingungen allerdings gesenkt werden.
Der Verlustvortrag ist eine Chance für Studenten, die ihr Studium als Zweitausbildung absolvieren. Damit haben sie die Möglichkeit, ihre Steuerhöhe der ersten Berufsjahre herabzusetzen. Dies ist eine gute Option, um Geld zu sparen.
Der Verlust, der in einem Steuerjahr gemacht wurde, kann ins Folgejahr mitgenommen werden. Anschließend wird dieser im darauffolgenden Jahr mit den positiven Einkünften verrechnet, was insgesamt dazu führt, dass weniger Steuern gezahlt werden müssen. Solltest du also in einem Jahr Verluste gemacht haben, können diese gewinnbringend in einem späteren Jahr genutzt werden, wenn du keine Verluste mehr machst und ausreichend verdienst.
Gut zu wissen:
Der Bundesfinanzhof beschloss im Jahr 2015, dass eine rückwirkende Feststellung von Verlusten für bis zu sieben Jahre möglich ist. Das gilt allerdings nur für die Feststellung von Verlusten, nicht für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Möglichkeiten für die Einreichung eines Verlustvortrags bietet die Plattform ELSTER oder die Abgabe in Papierform.
Was genau ist ein Verlust?
Beim Auswerten einer Steuererklärung kommt es zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten. Wenn diese Verrechnung ergibt, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte in einem Jahr negativ ist, hast du einen steuerlichen Verlust gemacht.
Wichtig ist auch, dass die Höhe des möglichen Verlustvortrags beschränkt ist. Pro Kalenderjahr können maximal eine Million zuzüglich 60 Prozent des Gesamtbetrags des Einkommens geltend gemacht werden. Bei Ehegatten gilt zusammen der doppelte Wert.
Gut zu wissen:
Diesen Verlust kannst du durch einen Verlustabzug steuerlich geltend machen. Ein Verlustabzug kann entweder ein Verlustvortrag oder ein Verlustrücktrag sein und ist im Einkommenssteuergesetz geregelt.
Verlustvortrag für Studenten
Studenten haben unterschiedliche Kosten zu begleichen, wie beispielsweise Semesterbeiträge, Studiengebühren und Fahrtkosten. Häufig führt das dazu, dass die zu versteuernden Einnahmen hoch sind und insgesamt zu Verlusten führen. Zu beachten ist, dass BAföG steuerfrei ist und nicht zu den Einnahmen eines Studenten zählt.
Kosten für das Erststudium oder die Erstausbildung sind nicht als Werbungskosten anrechenbar. Laut der juristischen Einordnung handelt es sich hierbei um Sonderausgaben, die bei der Einreichung eines Verlustvortrags nicht geltend gemacht werden können. Diese sind auf 6.000 Euro im Jahr begrenzt.
Gut zu wissen:
Der Verlustvortrag ist möglich für Studierende in einer zweiten Ausbildung. Das sind beispielsweise Menschen, die nach der Ausbildung ein Studium beginnen, nach dem Bachelor einen Master machen oder ein Zweitstudium beginnen. Das alles sind Werbungskosten, die sich von der Steuer absetzen und einen Verlustvortrag ermöglichen.
Verlustvortrag beim dualen Studium
Studenten, die ein duales Studium absolvieren, haben einen Vorteil gegenüber Studenten an herkömmlichen Universitäten oder Fachhochschulen. Der Zusammenhang mit der Arbeit ist ausreichend belegt, wodurch es leichter ist, die Studienkosten als Werbungskosten abzusetzen. Auch hier kann ein Verlust in die nächsten Jahre übertragen werden, wodurch Steuern gespart werden können.
Der Verlustvortrag bei Azubis
Dasselbe gilt auch für Azubis. Es wird nicht zwischen dem Erst- und Zweitstudium unterschieden, sondern zwischen Erst- und Zweitausbildung. Generell steht eine Ausbildung aber meistens in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis, was also heißt, dass der Auszubildende angestellt ist. Somit erhältst du am Ende des Jahres eine Lohnsteuerbescheinigung.
Im Normalfall ist es also so, dass deine jährlichen Ausgaben immer Einnahmen gegenüberstehen. Meistens wirken sich die Ausgaben schon während des Jahres steuermindernd aus, weshalb sie nicht in einem Verlustvortrag vorgetragen werden müssen.

- 1.300 sparplanfähige ETFs
- von der BaFin kontrolliert
- Eine gratis Aktie von Apple, Tesla oder Zalando
Fazit: Geld sparen für Studenten und Azubis durch Verlustvortrag
Jeder, der über den Freibetrag kommt oder einen Verlustvortrag beantragen möchte, sollte eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Der Verlustvortrag ist eine gute Möglichkeit für Studenten oder Menschen in einer Zweitausbildung, die in einem Jahr negative Gewinne aufweisen. Auf Studenten kommen viele unterschiedliche Kosten zu, weshalb es gerade hier wichtig ist, Geld zu sparen. Das gilt natürlich auch im späteren Berufsleben, indem einem keine Steuererleichterungen entgehen sollten, weil man die Steuererklärung nicht einreicht.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Verlustvortrag
Der Verlustvortrag beachtet nur Verluste, die durch sogenannte Werbungskosten entstehen. Dazu zählen unterschiedliche Arten von Kosten, die bei Studenten durch ihr Zweitstudium aufkommen, wie beispielsweise Fahrten zur Universität, eindeutig belegbare Fachliteratur für das Studium oder die Studiengebühren.
Schon während der Studienzeit sollten ausreichend Belege gesammelt werden, um sämtliche Kosten detailliert vorlegen zu können. Unter Umständen kann auch jemand von Pauschalbeträgen profitieren, wenn er diese Beweise nicht vorlegen kann.
Machst du beispielsweise deine Steuererklärung über die ELSTER Plattform oder in Papierform über Steuerformulare, setzt du in der Kopfzeile des Hauptdrucks ein Häkchen unter “Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags”.
Studenten, die nach einer Ausbildung ein Studium beginnen, einen Master nach einem Bachelorstudiengang absolvieren oder sich in einem Zweitstudium befinden, können einen Verlustvortrag durchführen. Auf diese Weise können Verluste durch Studienausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden.
Der Verlustvortrag für Studenten in einer Zweitausbildung kann während des Studiums per Steuererklärung oder bis zu sieben Jahre nachträglich angerechnet werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass noch kein rechtskräftiger Steuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt. Nur wenn es sich um das direkt vorangegangene Steuerjahr handelt, kann bereits ein bestandskräftiger Bescheid vorliegen.
Studenten müssen nicht zwingend eine Steuererklärung machen, dennoch lohnt es sich in vielen Fällen. Wenn eine Person weniger Einnahmen als Ausgaben hat, wird aus steuerlicher Sicht von einem Verlust gesprochen. Das ist gerade bei Studenten oft der Fall, da das Einkommen recht knapp ist und dennoch Kosten für das Studium anfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann ein Verlust in der nächsten Steuererklärung angerechnet werden, was “Verlustvortrag” genannt wird.

- Lerne, wie du ein Portfolio erstellst, das zu dir passt und hohe Renditen liefert
- Der schnelle und effiziente Weg zu (mehr) passivem Einkommen!
- Nr. 1 Youtuber für P2P-Kredite